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Business, Finanz, Recht

FMA verwandelt KA Finanz AG: Bank wird Abbaugesellschaft

Wien. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat die Umwandlung der bis dahin als Bank konzessionierten „KA Finanz AG“ in eine Abbaugesellschaft genehmigt.

Die neue Form der Abbaugesellschaft folgt §162 Abs. 1 Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG), so die FMA. Die gemäß Bankwesengesetz (BWG) erteilte Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften erlischt damit.

Die KA Finanz AG ging 2009 durch Spaltung aus der vormaligen Kommunalkredit Austria AG hervor und hat entsprechend dem von der EU-Kommission genehmigten Restrukturierungsplan den strukturierten Abbau des nicht strategischen Darlehens-, Wertpapier und CDS-Portfolios abzuwickeln.

Da die verbliebene Kommunalkredit Austria AG inzwischen verkauft werden konnte und angesichts der Fortschritte beim Portfolioabbau sowie der Verkürzung des Abbauhorizontes auf zehn Jahre, wurde die Umwandlung in eine reine Abbaugesellschaft genehmigt, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führe.

Damit trete nach den Fortschritten bei der Abwicklung der HETA Asset Management, der Abbaugesellschaft der Hypo Alpe Adria Gruppe, gemäß der europäischen Banken-Abwicklungs- und Sanierungs-Richtlinie (BRRD) sowie der erfolgreichen privatwirtschaftlichen Abwicklung der Immigon – also der ehemaligen ÖVAG AG – nun auch die geordnete Abwicklung der dritten österreichischen Bank, die im Zuge der globalen Finanzkrise in existenzielle Schwierigkeiten geraten ist, in die finale Phase.

Ein glücklicher FMA-Vorstand

„Wie die drei Fälle zeigen, erweist sich die Betrauung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auch mit der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde als effiziente und effektive Lösung“, so deren Vorstand, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, in einem gemeinsamen Statement.

Die der FMA zur Verfügung gestellten Abwicklungsinstrumentarien – europarechtliche Abwicklung gemäß BRRD, nationale Abwicklung gemäß BaSAG sowie privatwirtschaftliche Abwicklung – ermöglichen „maßgeschneiderte Lösungen, um gescheiterte Banken geordnet und ohne Erschütterung der Finanzmarktstabilität aus dem Markt zu nehmen“, heißt es.

Link: FMA

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