Wien. Die VKI-Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen läuft noch bis 15.09.2017.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit März 2016 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durch.
Laut der grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht dem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.
Einigung wird angestrebt
Nach Rechtsansicht des VKI muss die Versicherung im Falle eines Rücktritts dem Konsumenten alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerstatten. Betroffene haben noch bis 15.09.2017 die Möglichkeit an der Sammelaktion des VKI teilzunehmen.
Nicht ganz gratis allerdings, wie meistens, wenn die Verbraucherschützer tätig werden: Gegen einen Organisationsaufwand von 95 Euro werden die Fälle geprüft und es wird bei den Versicherern interveniert.
Falls es keine außergerichtliche Lösung mit der Branche geben sollte, will der VKI eine gerichtliche Durchsetzung organisieren.
Link: VKI