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Business, Recht

Baukonzern Strabag punktet mit CHSH vor dem EuGH

Bernhard Kofler-Senoner ©CHSH / Pöschl

Luxemburg / Wien. Österreichs Bauriese Strabag hat in einem Grundsatzverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eine gemeinsame Tochter mit Konkurrent Porr durchgesetzt. Beraten wurde die Strabag von CHSH.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt in seinem Urteil vom 7. September 2017 (C 248/16) vollumfänglich der Rechtsansicht von Strabag (Austria Asphalt), die von CHSH vertreten wurde; das erste Vorabentscheidungsverfahren in der Geschichte zur europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) sei damit entschieden, so CHSH.

Worum es geht

Das Urteil befasst sich mit einer Grundsatzfrage des europäischen Zusammenschlussrechts und wurde mit Spannung erwartet, heißt es weiter:

  • Dem EuGH-Urteil lag ein österreichisches Zusammenschlussverfahren zugrunde: Strabag (über die Konzerngesellschaft Austria Asphalt) hatte den Erwerb einer Beteiligung von 50% an der von Porr alleine kontrollierten Asphaltmischanlage Mürzzuschlag als Zusammenschluss in Österreich angemeldet.
  • In der Folge erklärte sich das Kartellgericht im Rahmen des Phase II-Zusammenschlussverfahrens für nicht zuständig und sah stattdessen einen bei der Europäischen Kommission anzumeldenden Zusammenschluss nach der FKVO als gegeben. Dies trotz fehlender „Vollfunktionsfähigkeit“ der Asphaltmischanlage, schildert die Kanzlei: Der überwiegende Teil der Produktion der Anlage war für die Muttergesellschaften bestimmt.
  • Im Rechtsmittelverfahren legte der OGH als Kartellobergericht die Frage an den EuGH vor, ob es – vereinfacht gesagt – für einen Zusammenschluss nach der FKVO beim Erwerb gemeinsamer Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen darauf ankomme, dass das Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen künftig vollfunktionsfähig ist.
  • Strabag vertrat mit CHSH erfolgreich die Ansicht, dass die Vorlagefrage zu bejahen sei. Der EuGH folgte – wie zuvor bereits die zuständige Generalanwältin Juliane Kokott – der Rechtsansicht von CHSH.

Das Team für die Strabag

Bernhard Kofler-Senoner, Partner und Leiter der CHSH Praxisgruppe Kartellrecht: „Das Urteil des EuGH ist für Zusammenschlüsse innerhalb der gesamten Europäischen Union richtungsweisend. Es bringt die für unsere Mandantin und andere Unternehmen gebotene Rechtssicherheit.“

Das CHSH-Team bestand aus den Partnern Bernhard Kofler-Senoner (Federführung), Hans Kristoferitsch und Stefan Huber, Rechtsanwalt Michael Mayer sowie den Rechtsanwaltsanwärtern Johannes Frank und Stefan Hirner.

Link: CHSH

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