Wien. Jeder wohnt in einer Gemeinde, kennt ihre Einrichtungen – aber wie ist das rechtlich geregelt? Ein Ratgeber will Profis wie Gemeinderäte und Bürgermeister aufklären – inklusive Haftungsthema. In der 2. Auflage gibt es mehr Details zu Sicherheit und NÖ-Landesrecht.
Präsentiert werden laut Verlag Manz fundiert aber leicht zugänglich die rechtlichen Grundlagen im Gemeindealltag:
- Was ist eine Gemeinde und welche Aufgaben hat sie?
- Welches Gemeindeorgan ist wofür zuständig?
- Wie wirtschaftet und finanziert sich eine Gemeinde?
- Wer kontrolliert und beaufsichtigt die Gemeinde?
- Wie funktioniert direkte Demokratie in der Gemeinde?
- Welche Formen der Gemeindezusammenarbeit gibt es?
Auch wenn die Themen natürlich potenziell alle Gemeindebürger angehen, ist die Kernzielgruppe bei Praktikern wie Gemeinderäten, Bürgermeistern und Gemeindebediensteten zu suchen. Die Autoren – zwei Profis der Magistratsverwaltung – wollten ausdrücklich keinen detaillierten Kommentar, sondern einen Einstieg liefern.
Schließlich sind die Gemeindevorschriften in Österreich als Landesrecht nicht nur in den neun Bundesländern unterschiedlich, es gibt darüber hinaus auch noch für viele Städte eigene Stadtrechte.
Insgesamt existieren damit in Österreich über zwanzig verschiedene „Gemeinderechte“, die zum Teil stark voneinander abweichen, wie die Autoren festhalten – und hier sei ein Einstieg hilfreich.
Die Aufgaben der Gemeinden
Ernsthafte Befassung mit dem Thema ist wohl auch anzuraten, denn die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in Österreich ist auf diesem Gebiet in der jüngeren Vergangenheit deutlich gestiegen. Fragen der Amtshaftung sind für so manchen Bürgermeister ein Thema – sodass sich ein Blick in einen einschlägigen Ratgeber durchaus empfehlen könnte. So ist in dem aktuellen Handbuch ein knappes Viertel des Umfanges Fragen der Gemeindeaufsicht und der Verantwortlichkeit von Gemeindeorganen gewidmet.
Einschlägige Informationen für (angehende und tätige) Gemeindeprofis bietet übrigens auch der österreichische Gemeindebund. Er veranstaltet zu dem Thema am 3. Oktober 2017 eine eigene Enquete.
Die Neuerungen
Neu in der zweiten Auflage des Manz-Handbuchs ist laut den Angaben ein Kapitel zur „Sicherheitsverwaltung“, dazu „Doppik – das neue Haushaltsrecht“ und als Neuaufnahme Detailregelungen zu Niederösterreich (Detailregelungen zu Steiermark und Kärnten gibt es schon seit der Erstauflage).
Die Autoren
- Mag. Martin Haidvogl ist Magistratsdirektor für die Leitung des inneren Dienstes des Magistrats Graz.
- Mag. Karl Hallbauer ist Magistatsdirektor der Statutarstadt Krems an der Donau.
Link: Manz