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Business, Personalia, Recht, Steuer

Frauenquote gilt ab 2018: Beraterinnen wollen an Bord

Richtig gendern. Ab 2018 gilt in Österreich die Frauenquote im Aufsichtsrat: Unternehmensberaterinnen sehen Chancen auf die 600 freiwerdenden Mandate.

Wiener Unternehmensberaterinnen möchten nun als potenzielle Kandidatinnen durch ihre berufliche Expertise punkten, heißt es bei der Wirtschaftskammer-Organisation UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT).

„Der Aufsichtsrat ist nicht nur ein Kontrollorgan. Eine Unternehmensberaterin mit wirtschaftlicher Erfahrung und betriebswirtschaftlicher Kompetenz kann dem Unternehmen viele Vorteile bringen“, meint Claudia M Strohmaier, Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung der Wiener Fachgruppe UBIT: „Unternehmen sollen bei der Vergabe von Aufsichtsrat-Mandaten nicht nur die Quote erfüllen, sondern auch klug nutzen.“

Es geht um 200 größere Unternehmen

  • Ab 1. Jänner 2018 müssen börsennotierte Unternehmen sowie Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten die gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten erfüllen.
  • Dieses Ziel soll sukzessive durch die Nachbesetzung von freiwerdenden Mandaten durch Frauen erreicht werden.
  • Laut Angaben des Frauenressorts fallen in Österreich rund 200 Betriebe, bei denen der momentane Durchschnitt des Frauenanteils bei 18 Prozent liegt, unter diese neue Regelung.
  • Ersten Schätzungen zufolge werden daher in den nächsten Jahren bis zu 600 Aufsichtsrätinnen benötigt.

Bei der UBIT sieht man entsprechende Möglichkeiten: Allein in der Aufsichtsrätinnen-Datenbank von „Zukunft.Frauen“, einer gemeinsamen Initiative der Wirtschaftskammer mit dem Wirtschaftsministerium und dem IV, seien aktuell über 550 Kandidatinnen gelistet.

„Von einem Mangel an qualifizierten Frauen kann also nicht die Rede sein“, so Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT Wien. Der Aufsichtsrat sei längst nicht mehr nur ein Kontrollorgan oder gar ein Ehrenamt. „Es ist auch eine Chance, zusätzliches Know-how ins Unternehmen zu bringen, auf das die Unternehmensführung zugreifen kann“, so Puaschitz.

Zentrale Aufgaben eines Aufsichtsrats sind die Überwachung des Vorstandes. „Darüber hinaus kann und soll der Aufsichtsrat der Geschäftsführung auch beratend zur Seite stehen ohne ins Tagesgeschäft einzugreifen. Die Zukunft des Unternehmens sollte der Fokus des Aufsichtsrats sein“, so Strohmaier. Daher seien Personen mit betriebswirtschaftlicher Expertise von Vorteil.

Training für die neuen Aufsichtsrätinnen

Um sich entsprechend zu positionieren hat die Ausbildungsschiene incite des Fachverbands UBIT spezielle Lehrgänge und Zertifikate rund um die Themen „Aufsichtsrat“ für die UnternehmensberaterInnen gestartet.

„Als wissensbasierte Dienstleister ist aktuelles Know-how unsere Stärke. Vor allem in Wien setzten wir daher auf laufende Weiterbildungen sowie eine starke Vernetzung unter den Mitgliedern“, meint Puaschitz.

Link: UBIT

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