Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz wurde die EU-Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffende Informationen umgesetzt. Welche Veränderungen das Gesetz mit sich bringt, finden Sie im Artikel von Dr. Alexandra Winkler-Janovsky beschrieben. Ein Gruppenträger kann nicht Gruppenmitglied einer anderen Unternehmensgruppe sein – welche Auswirkungen das auf die Ergebniszurechnung bei einem Gruppenträgerwechsel zeitigen kann, zeigt Angelika Winder, LL.B. (WU). >>> Weiter
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