
Wien. Anhand von Praxisfällen stellt Immobilienprofi Lorenz Punt ungewöhnliche Wege vor, Wohnungseigentum zu beenden: Von Nichtigkeit bis Untergang.
Das Werk setze sich grundlegend mit den unterschiedlichen Beendigungsformen des Wohnungseigentums nach dem WEG 2002 und der dazu ergangenen Judikatur auseinander, stelle aber auch die Rechtslage im bloßen Miteigentum dar.
Ausgangspunkt waren Fälle aus der Praxis, heißt es beim Verlag Manz. So stellte sich anlässlich von Hangrutschungen die Frage nach den Kriterien für einen Untergang von Wohnungseigentum(sobjekten).
Wenn Eigentum nichtig ist
Auch die Nichtigkeit, welche aus verschiedensten Formfehlern in der Begründungsphase resultieren kann, spiele im Wohnungseigentum eine zunehmende Rolle.
Im Bereich des Zubehör-Wohnungseigentums rückte dies zuletzt besonders in den Fokus: Die durch die WRN 2015 vorgesehene gesetzliche Sanierung versage insbesondere bei älteren Wohnungseigentumsbegründungen; auch hier will die vorliegende Untersuchung Sanierungswege aufzeigen.
Behandelt werden ua folgende Beendigungsformen:
- Nichtigkeit
- Untergang
- Verzicht
- Zeitablauf
- Enteignung
Autor Dr. Lorenz Punt ist geschäftsführender Gesellschafter der Immobilienverwaltung Dr. Moll & Punt OHG in Innsbruck.
Link: Manz