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Business, Recht, Tipps

Air Berlin: 100.000 Langstrecken-Tickets verfallen

Luftfahrt. Zwar bahnt sich um die insolvente Air Berlin eine Lösung an, doch rund 100.000 Kunden werden keine oder nur eine geringe Erstattung für annullierte Flüge erhalten.

Die deutsche Lufthansa und weitere Unternehmen wollen große Teile von Air Berlin übernehmen, bis 15. Oktober 2017 soll der Deal feststehen. Doch für das Langstrecken-Geschäft der Air Berlin gibt es keine Interessenten.

Damit sieht es schlecht aus für jene Kunden, die vor dem 15. August 2017 – dem Tag der Insolvenzanmeldung – Tickets dafür gekauft haben. Air Berlin hat bereits angekündigt, die Langstrecken bis zum 15. Oktober schrittweise einzustellen, wobei auch Flüge in die USA, Karibik und Abu Dhabi betroffen sind.

Auf der Website der Air Berlin findet sich die betreffende Ankündigung etwas versteckt unter „Informieren“ und dann „Aktuelle Fluginformationen“:

Anpassungen im airberlin Flugplan

airberlin wird ihr Langstreckenangebot zum 15. Oktober 2017 vollständig beenden, da die Flugzeugleasingfirmen sukzessive ihre Airbus A330-Jets zurückziehen. Die Verbindung von Düsseldorf nach Los Angeles wurde bereits zum 25. September 2017 eingestellt. Alle verbliebenen Langstreckenflüge werden zum 16. Oktober 2017 eingestellt. Im Europa-Verkehr streicht airberlin zum 29. September 2017 die Verbindung zwischen Hamburg und München sowie zwischen Köln/Bonn und München.  
  
Für betroffene Fluggäste gilt: Wenn die Buchung vor 15. August 2017 getätigt wurde, ist keine Erstattung möglich. Betroffene Passagiere können Ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Wer nach dem 15. August 2017 gebucht hat, erhält eine Erstattung des Flugpreises, wenn sein Flug nicht mehr durchgeführt wird. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sind nicht möglich.

Gläubiger in der Insolvenz

Für die betreffenden Kunden – laut den Angaben sind es rund 100.000 Tickets – bedeutet das: Sie werden ihren Flug nicht antreten können. Zwar stünde ihnen die Rückerstattung des typischerweise sofort zu bezahlenden Ticketpreises zu – doch ihr Geld ist in die Insolvenzmasse geflossen und das bedeutet: Zunächst müssen sie auf das Ergebnis des Insolvenzverfahrens warten und können dann gemeinsam mit den anderen Gläubigern wohl nur auf eine niedrige Quote hoffen.

Anders jene Kunden, die nach dem 15. August gebucht haben: Sollte einer ihnrer Flüge gestrichen werden, wird der Ticketpreis rückerstattet, verspricht das Unternehmen.

Deutlich bessere Karten haben übrigens jene Kunden, die ihre Langstrecken-Tickets im Rahmen eines Gesamtpakets (Pauschalreise) bei einem Reiseveranstalter gebucht haben: Laut Arbeiterkammer (AK) ist bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Vertragspartner des Konsumenten und damit auch der Ansprechpartner bei Problemen in der Abwicklung. Das bedeute in der Regel, dass ein ausgefallener Flug vom Veranstalter ersetzt werden muss.

Wer dagegen nur den Flug gebucht hat, der ist nun Gläubiger der Air Berlin – mit schlechten Chancen. Verbraucherschützer fordern daher bereits seit langem, dass Airlines – ähnlich wie Reiseveranstalter – eine Pflichtversicherung für den Insolvenzfall abschließen müssen. Diese bezahlt im Pleitefall den Schaden der Fluggäste.

Link: Air Berlin

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