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Recht, Veranstaltung

Bauprojekte: Richtig beantragt ist halb fertiggestellt

Wien. Großes Bauprojekt vor? Fein! Nachbarn dagegen? Oje… Kanzlei KWR will bei einem Seminar zu Baubewilligungen am 18. 10. 2017 weiterhelfen.

Konkret geht es dabei um Bewilligungen und Nachbarrechte bei Bauprojekten – ein in Österreich sehr schwieriges Thema: Die Komplexität der Konsensfindung steigt im Quadrat zur Größe des Projekts an, heißt es manchmal bei Developern.

„Richtig beantragt ist halb fertiggestellt“

Ein optimales Baubewilligungsverfahren kann als ein „ABC Verfahren“ bezeichnet werden, formuliert es KWR in aktuellen Klienteninfos: Alles beginne meist mit einem Antrag, gefolgt von einem Bescheid und endet wie es im Englischen heißt mit einem „completion record“, also der Fertigstellungsmeldung.

Allein schon der Antrag bestimme den Verfahrensgegenstand und entscheide bereits darüber, in welche Richtung sich das Baubewilligungsverfahren entwickeln wird.

Sechs Wege zum Ziel in Wien

Allein in der Stadt Wien gibt es – abgesehen von den Baubewilligungen in Kleingärten nach dem Wr. Kleingartengesetz – rund sechs verschiedene Verfahrensarten. Jede dieser sechs Verfahrensarten hat seine Eigenheiten, so die KWR-Experten.

So haben Nachbarn in einem „Planwechselverfahren“ eingeschränkte subjektiv-öffentliche Rechte, während ihnen in einem „Standard Baubewilligungsverfahren“ umfassende Nachbarrechte zukommen. Umso wichtiger ist es logischerweise, den richtigen Antrag bei der Baubehörde zu stellen.

Und natürlich gilt es zahlreiche weitere Punkte im Auge zu behalten: So müssen schon bei Antragstellung Aspekte wie der nötige Platz zum Aufstellen der Gerüste oder für das Ausschwenken des Baukrans (am Nachbargrundstück?) unbedingt berücksichtigt werden.

Ist zu guter Letzt alles fertiggestellt, hat eine Fertigstellungsmeldung an die Behörde zu erfolgen – auch hier gilt es zu überlegen, wann fertig wirklich fertig ist, und welche Rechtsfolgen sich daran knüpfen.

Link: KWR

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