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Recht, Tipps

Tierschutzgesetz jetzt milder bei Privatverkäufen

Wien. Der Nationalrat hat das Tierschutzgesetz repariert: Das Verbot der Vermittlung von Tieren im Internet wurde gelockert, aber nicht völlig abgeschafft.

Dieses hatte eigentlich dazu dienen sollen, dem illegalem Tierhandel einen Riegel vorzuschieben. Dabei hatte man unter anderem vor, den grenzüberschreitenden Verkauf von Tieren (zu schlechten Haltungsbedingungen) zurückzudrängen.

In der Praxis hatte das Verbot aber zu Problemen bei inländischen und privaten Tierverkäufen geführt und auch zu Protesten der Tierschutzvereine geführt, die sich in ihrer Tätigkeit im In- und Ausland behindert sahen. Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos wurde das Gesetz im Nationalrat nun abgemildert.

Die neuen Regeln

Allerdings ist das öffentliche Feilbieten auch in Zukunft an bestimmte Bedingungen geknüpft, berichtet die Parlamentskorrespondenz. So muss das abzugebende Tier ein Mindestalter haben – der Welpenhandel soll also untersagt bleiben.

Konkret geht es dabei um Paragraph 8a, welcher das „öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren“ regelt. Konkret erlaubt Ziffer Vier jetzt „die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. für Hunde und Katzen bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution, wobei bei Hunden nachzuweisen ist, dass diese seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.“

Nicht locker genug ist die neue Regelung in den Augen des Wiener Tierschutzvereins: Es werde versucht, durch die individuelle Bestimmtheit des Tieres, ein Mindestalter von sechs Monaten und durch die bei Hunden und Katzen bleibenden Eckzähne, den Welpenhandel einzuschränken. Das gilt für die Vermittlung von Privaten und Vereinen.

Das wäre grundsätzlich gut, wenn es vollzogen werden könnte. Doch sei dies schlicht nicht umsetzbar, befürchtet der Tierschutzverein. Zudem beinhalte die Änderung keinerlei Liberalisierungen bezüglich der Vermittlungsmöglichkeiten von Vereinen ohne eigene Betriebsstätte in Österreich, die totgeweihte (vor allem erwachsene) Hunde aus dem benachbarten Ausland retten und vermitteln, heißt es.

Weitere Änderungen

Kritik kam auch von Seiten der Grünen und der Freiheitlichen; ihre im Laufe der Debatte eingebrachten Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge fanden aber keine Mehrheit. Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner verteidigte den Entwurf, da einerseits die Einwände der Tierschutzvereine berücksichtigt und andererseits vertretbare Auflagen vorgesehen sind.

Ihr Ressort habe zudem die Tierschutz-Sonderverordnung überarbeitet, die gezielt für kleine Vereine wesentliche Erleichterungen bringen soll.

Link: Parlament

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