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Business, Recht, Tech, Veranstaltung

Datenschutzbeauftragter ist Top-Thema, so Dorda

Schelling, Anderl, Hörlsberger, Tlapak ©Dorda

Wien. Wirtschaftskanzlei Dorda widmete ein Seminar dem Thema Datenschutzbeauftragter: Ihm kommt im neuen EU-Datenschutzrecht (DSGVO) eine wichtige Rolle zu.

Das Datenschutzteam der Kanzlei führe seit April 2016 eine Schulungsreihe für Mandanten im Rahmen der „Clarity Talks“ zum aktuellen Änderungs- und Umsetzungsbedarf nach der neuen EU-Datenschutzverordnung DSGVO durch, heißt es.

Ziel sei, die wichtigsten Themen praxisnah aufzuarbeiten. Erläutert wurden bislang insbesondere die Grundzüge der DSGVO, die Datenschutz-Folgeabschätzung, die Auftragsverarbeitung und der internationale Datentransfer, das neue österreichische Datenschutzgesetz (DSG Neu) und nun aktuell die Rolle des Datenschutzbeauftragten.

Vergangene Woche wurde der Themenkreis des Datenschutzbeauftragten beleuchtet. Mehr als 150 Teilnehmer folgten der Einladung, darunter Ludwig Baliko (Bayer Austria), Albin Buchmann (s IT Solutions AT Spardat GmbH – IT Tochter der Erste Group), Sebastian Haensse (twinformatics GmbH – IT Tochter der Wiener Städtischen) und Arnold Koger (L‘Oreal Österreich), so die Kanzlei.

Die Dorda-Spezialisten Axel Anderl, Felix Hörlsberger, Nino Tlapak und Dominik Schelling klärten über die Voraussetzungen und Notwendigkeit der Bestellung sowie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten auf.

Die Bedeutung des Themas

„Die neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft nicht nur die großen, sondern alle Unternehmen. Wer mit der Umsetzung noch nicht begonnen hat, muss sich aufgrund des kompletten Regimewechsels weg von der umfassenden Behördenmeldung hin zu interner Verantwortlichkeit und proaktiver Prüfung spätestens jetzt mit dem Thema auseinandersetzten“, so Axel Anderl, Partner und Leiter des IT/IP Desk sowie Co-Leiter des Datenschutzteams bei Dorda.

Jedes Unternehmen verarbeite Daten über seine Mitarbeiter und Kunden, sei damit etwa von den neuen internen Dokumentationspflichten betroffen und hat gegebenenfalls auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen.

“Es ist zu erwarten, dass die Einhaltung der neuen Vorschriften insbesondere am Anfang, wo eine fehlende Umsetzung auffällig ist, besonders streng geprüft wird. Insbesondere kann die Datenschutzbehörde auch ohne >begründeten Verdacht< Datenverarbeitungen prüfen und Einschau halten, weshalb die Datenschutz-Compliance in der Praxis gut aufgesetzt sein muss. Dies vor allem auch im Hinblick auf das nun doch wesentlich schärfere Strafenregime“ ergänzt Nino Tlapak, Anwalt im IT und Datenschutzteam.

Mit der Vortragsreihe will die Kanzlei bis zum Umsetzungsstichtag 25.5.2018 sämtliche wesentlichen Bereiche der DSGVO und des DSG Neu abdecken. Danach sollen die Veranstaltungen weitergeführt werden und die Erfahrungen mit der DSGVO in der Praxis beleuchten.

Link: Dorda

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