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Business, Recht

Endspurt der Parteien: Mietvertragsgebühr fällt

Wien. Für Wohnungen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden, beschloss der Nationalrat vor der Wahl. Für eine Schuldenbremse gab es dagegen nicht genug Stimmen. 

Die Parlamentarier folgten der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmten mit breiter Mehrheit einem Antrag der FPÖ auf entsprechende Änderung des Gebührengesetzes zu. Einen ähnlichen Vorstoß hatte zuletzt auch die SPÖ unternommen.

Laut den Angaben ersparen sich Österreichs Mieter dadurch insgesamt rund 50 Mio. Euro in Jahr, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Kritisiert wurde der Beschluss von der ÖVP, sie wandte sich dagegen, kurz vor den Wahlen budgetrelevante Beschlüsse zu fassen.

In der Debatte wies Ruth Becher (SPÖ) darauf hin, dass die Abschaffung der Mietvertragsgebühr im Regierungsprogramm festgeschrieben sei. Was Becher weiterhin fehlt, ist ein neues Mietrecht: Dafür gab es gestern im Nationalrat keine Mehrheit.

Ein Relikt vergangener Jahrhunderte

Philipp Schrangl (FPÖ) erinnerte daran, dass die Mietvertragsgebühr unter Maria Theresia eingeführt wurde. Wer bislang eine Wohnung gemietet hat, sei vom Staat „gnadenlos abgezockt“ worden, beklagte er und wies darauf hin, dass der Mietvertragsgebühr keine Gegenleistung gegenübersteht. Was die Reform des Mietrechts betrifft, setzt Schrangl auf die nächste Gesetzgebungsperiode. Auch Gabriela Moser (Grüne) und Nikolaus Scherak (Neos) wiesen darauf hin, dass hinter der Gebühr keinerlei Leistung steht.

Seitens der ÖVP begrüßte Andreas Hanger zwar grundsätzlich die Abschaffung der Mietvertragsgebühr, mahnte aber einen Blick für das Gesamte ein. Man könne wenige Tage vor der Wahl nicht so tun, als ob es kein Budget gebe. Viele Bürger verstünden nicht, dass der Staat schon seit über vielen Jahre mehr ausgibt als einnimmt, so Hanger.

Keine Schuldenbremse in der Verfassung

Ein Antrag der ÖVP auf Verankerung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse fand allerdings nicht die erforderlichen Stimmen im Nationalrat.

Bund, Länder und Gemeinden sind zwar bereits nach der geltenden Rechtslage verpflichtet, im Zuge ihrer Haushaltsführung ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und nachhaltig geordnete Haushalte anzustreben, die ÖVP vermisst aber konkrete verfassungsrechtliche Vorgaben. Um eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat, die gestern nicht zustande kam.

Einig ist sich die ÖVP zu diesem Thema mit FPÖ und Neos. SPÖ und Grüne sahen darin keinen Mehrwert. Finanzminister Hans Jörg Schelling appellierte für eine Schuldenbremse zum Schutz für die Zukunft.

Link: Parlament

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