Wien. Seit heuer müssen Sonderausgaben (Spenden) an begünstigte Organisationen automatisch dem Finanzamt gemeldet werden: Es herrscht Handlungsbedarf, so Deloitte.
Ab dem Jahr 2017 müssen Sonderausgaben und damit auch Spenden an begünstigte Empfänger im Rahmen eines automatischen Datenaustausches von den empfangenden Organisationen an die Finanzverwaltung gemeldet werden, so Deloitte-Spezialist Christoph Hofer in einer aktuellen Klienteninformation.
Die bisher mögliche Eintragung der Spenden in die Steuererklärung der
Spender ist nicht mehr möglich. Das soll die Rechtssicherheit in Bezug auf Sonderausgaben erhöhen und den Prozess für die Berücksichtigung von Sonderausgaben optimieren, wie es heißt.
Noch viereinhalb Monate
Erster Stichtag für die automatische Datenübermittlung via FinanzOnline ist Ende Februar 2018 (für alle Spenden, die im Jahr 2017 eingegangen sind). Betroffene Institutionen müssen daher schon jetzt die Voraussetzungen treffen, warnt Deloitte-Senior Manager Hofer: Erfolge keine rechtzeitige Übermittlung der Daten, so könne dies im schlimmsten Fall zum Verlust der Spendenbegünstigung führen.
Wichtig ist dabei, dass die Verpflichtung zur automatischen Übermittlung von Spenderdaten nur private Spenden betrifft – nicht aber solche, die von
von juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen) getätigt werden.
Auch betriebliche Spenden von Privatpersonen sind wohl ausgeschlossen, so Deloitte. Für derartige Spenden muss die Organisation also weiterhin eine Spendenbestätigung ausstellen – und der edle Spender oder die edle Spenderin muss diese in der Steuererklärung geltend machen.
Link: Deloitte
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