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Recht, Tipps

Was bei einem Wildunfall vorgeschrieben ist

Wien. Alle 7 Minuten passiert in Österreich ein Wildunfall: Warnschilder werden oft ignoriert, so die Versicherer. Was nach einem Unfall mit Reh, Hirsch usw. vorgeschrieben ist. 

Jährlich kommen in Österreich rund 77.000 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode. Das bedeutet, dass sich österreichweit etwa alle sieben Minuten ein Unfall mit einem Reh, Hirsch, Hase usw. ereignet.

Der österreichische Versicherungsverband VVO, das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), und die Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände rufen gemeinsam – ganz besonders in Wildwechselzonen – zu besonderer Vorsicht und zur Anpassung der Geschwindigkeit auf.

Vorsicht im Herbst

Mit dem Herbst und seinen vermehrt schlechten Sichtverhältnissen steigt nun auch das Risiko von Wildunfällen. Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 293 Personen bei Unfällen mit Wildtieren verletzt, im Burgenland verunfallte eine Person tödlich.

Insgesamt ist die Zahl der Wildunfälle mit Personenschaden in den vergangenen fünf Jahren erfreulicherweise stetig gesunken. Im Jahr 2016 verunglückten 90 Personen weniger als noch im Jahr 2012, das entspricht einem Rückgang von knapp 25 Prozent, so der VVO.

Vorsicht morgens und abends

In den Morgenstunden und abends sind Wildtiere am aktivsten. Dies spiegelt sich auch in der Unfallstatistik wider: Die meisten Unfälle ereignen sich in den Morgenstunden (zwischen 5 und 7 Uhr) sowie abends zwischen 20 und 23 Uhr.

„Zu den Wildwechselstunden sollte in Zonen mit häufigem Wildwechsel ganz besonders vorsichtig gefahren und die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden. Generell sollte das Gefahrenzeichen >Achtung Wildwechsel< unbedingt ernst genommen und die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden“, so Othmar Thann, Direktor des KFV.

Eine Analyse des KFV zeige leider, dass Wildwechselschilder – unabhängig von der Uhrzeit – in der Praxis häufig ignoriert werden und sich die gefahrene Geschwindigkeit nicht von jener auf anderen Strecken unterscheidet.

„Wildwechselschilder sind an Streckenabschnitten positioniert, an welchen das Risiko einer Kollision mit einem Wildtier auch tatsächlich deutlich erhöht ist. Bei Übergangsbereichen zwischen Wald und Feld ist das Risiko eines Wildunfalles beispielsweise besonders groß. Wildwechselschilder sollten daher dringend beachtet werden“, meint auch Peter Lebersorger, Generalsekretär der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall

  • Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden, so der VVO.
  • Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht.
  • Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr sei eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da so der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann.

Link: VVO

 

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