Wien. Die Finanzmarktaufsicht FMA hebt die Emittenten-Compliance-Verordnung mit Jahresende 2017 auf.
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) will die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV) mit Ablauf des Jahres 2017 ersatzlos aufheben. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde jetzt zur Begutachtung versandt.
Die ECV habe seit 2001 die gesetzlichen Regelungen gegen Marktmissbrauch beim Handel mit börsennotierten Wertpapieren präzisiert und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen dargelegt.
Doch seien die gesetzlichen Regelungen in der Zwischenzeit präziser ausgestaltet worden. So gilt etwa seit 2014 die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) der Europäischen Union.
Nicht mehr nötig
Auch habe sich eine entsprechend gelebte Rechtspraxis entwickelt und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat umfangreiche Guidance-Instrumente zu dieser europarechtlichen Materie veröffentlicht.
Daher sei die FMA nach Evaluierung der ECV 2007 zu dem Schluss gekommen, dass zur regulatorischen Vereinfachung künftig auf diese verzichtet werden kann.
Die ECV habe die Marktstandards für die Compliance-Organisation bei den börsennotierten Unternehmen wesentlich verbessert und so zur Vermeidung von Marktmissbrauch zu Lasten von Marktteilnehmern beigetragen, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: Rechtliche Regelungen seien aber kein Selbstzweck.
Man müsse daher regelmäßig evaluieren, ob eine Regulierung noch zeitgemäß ist, sie gegebenenfalls anpassen oder eben zur Gänze streichen.
Link: FMA