Jedes Jahr entgehen den europäischen Staaten über 100 Milliarden Euro Einnahmen aufgrund von Umsatzsteuerkarussellen. Deshalb wird bei Verdacht auf Hinterziehung die Steuerbefreiung vom Fiskus versagt – doch was, wenn der nunmehr als Gesamtschuldner Herangezogene nichts von der folgenden Hinterziehung wusste? Wann muss der Vorsatz zur Hinterziehung gefasst werden, damit die Steuerbefreiung wegfällt? Diese spannenden Fragen hat der VwGH dem EuGH zur Prüfung vorgelegt – mehr dazu im Artikel von Mag. Stephan Wassipaul. Die Frage nach der zeitlichen Zuordenbarkeit einer Wertminderung beschäftigte das BFG (Beitrag: Mag. Ursula Dornhofer). >>> Weiter
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