Wien. Vor zwei Jahren haben die meisten VW-Händler einem Verjährungsverzicht zugunsten ihrer – potenziell – vom Dieselskandal geschädigten Kunden zugestimmt. Das läuft jetzt aus: Der VKI rät den Kunden, zum Anwalt zu gehen.
Ein solcher Schritt sei nötig, um die Ansprüche gegenüber dem Volkswagen-Konzern bzw. den VW-Händlern zu wahren.
Worum es geht
Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda bei Abgastests (im Hinblick auf den Stickstoffausstoß) mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben: Der berühmte „Dieselskandal“ erreichte seinen Höhepunkt.
Nach Ansicht des VKI und vieler weiterer Verbraucherschützer bzw. -anwälte können sich durch die Manipulationen an den Dieselmotoren Ansprüche der geschädigten Fahrzeughalter gegen den VW-Konzern und VW-(Vertrags-)Händler ergeben.
Verjährung droht
Ansprüche gegen Händler verjähren allerdings bereits 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges (Gewährleistung) bzw. 3 Jahre ab Vertragsabschluss (Irrtum), schildert der VKI die Rechtslage.
Daher unternahm man Schritte, um die Verjährung hinauszuschieben: Der VKI konnte bereits Ende 2015 einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler bis einschließlich 31.12.2017 für die Fahrzeughalter erzielen. Das läuft jetzt also in etwas mehr als zwei Monaten aus.
Im September 2017 forderte der VKI daher mit Hilfe seines Vertrauensanwalts Alexander Klauser die österreichischen Vertragshändler abermals auf, den bis Ende 2017 befristeten Verjährungsverzicht zu verlängern.
Das wurde von den Vertragshändlern von VW, Audi, Skoda und Seat jedoch abgelehnt. Damit droht ab 1. Jänner 2018 die Verjährung von vertraglichen Ansprüchen aus dem VW-Abgasskandal gegen die meisten VW-Händler, warnt der VKI.
Aufruf zur Mutter aller Schlachten
Wer vertragliche Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal gegen seinen VW-Vertragshändler gerichtlich geltend machen will, muss die Klage bis spätestens 31.12.2017 bei Gericht einbringen.
Der VKI empfiehlt daher ausdrücklich allen rechtsschutzversicherten Fahrzeughaltern, rasch einen versierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um Ansprüche durch die drohende Verjährung nicht zu verlieren.
Für nicht rechtsschutzversicherte Privatpersonen gilt diese pauschale Empfehlung nicht – denn natürlich herrscht ein hohes Prozesskostenrisiko. Was am Ende vor Gericht herauskommt, ist auch nach der aktuellen Mitteilung des VKI noch nicht absehbar.
Link: VKI