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Bildung & Uni, Business, Recht

BWB bringt Leitfaden zu Hausdurchsuchungen

Theodor Thanner ©BWB / Wilke

Wien. Beim 33. Competition Talk hat die Bundeswettbewerbsbehörde BWB einen „Leitfaden zu Hausdurchsuchungen“ präsentiert, inklusive elektronischer Datenerfassung.

Der „HD-Leitfaden“ soll verbesserte Rechtssicherheit und Transparenz für die von Hausdurchsuchungen der Wettbewerbshüter betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter bringen, so die BWB. Das neue Werk der Kartellwächter ist auch auf Englisch verfügbar: „Guidance on Dawn Raids“.

Der Inhalt

Konkret beschreibt der HD-Leitfaden

  • Beginn, Ablauf und Ende einer Hausdurchsuchung,
  • die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter der BWB sowie
  • die Rechte und Pflichten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter.

Der Leitfaden entspreche der geltenden Gesetzeslage, der aktuellen Rechtsprechung des Kartellgerichts und Kartellobergerichts  sowie der nationalen und europäischen „best practices“. Aufgrund der Aktualität des Themas liege ein Schwerpunkt des Leitfadens auf der Sicherung elektronischer Daten durch die BWB.

Tatsächlich gab es hier in der Vergangenheit schon heftige juristische Auseinandersetzungen: Im neuen Leitfaden nehmen die Angaben zur Unternehmens-IT nun rund ein Viertel des Gesamtumfangs ein. Und es finden sich einige spannende Bemerkungen, etwa dass die BWB alle sachdienlichen Datenträger verlangen und auch versiegeln kann. Und bei geschützen Daten? Nun, die Herausgabe von Passwörtern könne „allenfalls erforderlich“ sein, formuliert es der HD-Leitfaden. Auch forensische Software – also das Ermittlungswerkzeug der Kriminaltechniker – kann eingesetzt werden.

Auch auf die Rechtsmittel für den Fall einer „Dawn Raid“ wird eingegangen. Dass das Ganze eine ernste Sache ist, wird spätestens dann klar, wenn beschrieben wird welche Rechtsgrundlage eine solche Aktion hat (nämlich einen vom Kartellgericht ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehl, der sich auf Firmen- wie Privaträumlichkeiten erstrecken kann und bei Bedarf ausgedehnt wird). Sollte es Probleme geben, ruft der betreffende Einsatzleiter der BWB Polizeieinheiten, die unter seinem oder ihrem Kommando stehen.

Vorschrift ist zwar eine (unmittelbare) Vorbesprechung mit dem Unternehmen, diese kann jedoch bei Gefahr im Verzug auch nachgeholt werden – und auch der Hausdurchsuchungsbefehl selbst kann nachgeliefert werden, wenn Eile nötig ist. A propos Eile: Zwar kann das Unternehmen den Anwalt und / oder eine andere Vertrauensperson rufen – die BWB wartet mit der Durchsuchung aber nicht bis zu dessen Eintreffen.

Nicht für EU-Behörden

„Vorliegender Leitfaden gibt einen profunden Überblick über das Procedere bei einer Hausdurchsuchung durch die BWB. Er soll Unternehmen und ihren Mitarbeitern als Handreichung dienen. Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns sind wesentliche Elemente für das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung“, so BWB-Generaldirektor Theodor Thanner.

Anzumerken ist freilich noch, dass der HD-Leitfaden ausschließlich die BWB betrifft: Für die Ermittlungen der EU-Behörden, andere nationale Wettbewerbshüter und natürlich auch die Gerichte gelten deren eigene Regeln.

Link: HD-Leitfaden (BWB)

Link: Guidance on Dawn Raids (BWB)

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