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Business, Recht, Steuer, Veranstaltung

Compliance-Netzwerktreffen von LexisNexis, Taylor Wessing

Eckel, Mortimore, Buchholzer, Thanner ©leadersnet.at / A. Felten

Wien. Um das „A&O der Kartellrechts-Compliance: Worauf es wirklich ankommt“ ging es beim aktuellen Compliance-Netzwerktreffen mit BWB-Chef Theodor Tanner.

An die 100 Gäste folgten am 18. Oktober 2017 der Einladung von LexisNexis und Taylor Wessing, im Rahmen der Veranstaltungsserie „Compliance Netzwerktreffen“ mehr über das „A&O“ der Kartellrechts-Compliance zu erfahren.

Neben Jutta Buchholzer, Compliance Manager des Pharma-Konzerns Celgene GmbH, gab vor allem Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), einen Blick hinter die Kulissen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Martin Eckel, CEE Head der Competition und Compliance-Teams der internationalen Anwaltssozietät Taylor Wessing.

Thema wie auch Diskutanten lockten Compliance-Beauftragte aus zahlreichen Branchen in die Ovalhalle des Museumsquartiers, so die Veranstalter: Unter den Gästen fanden sich Vertreter von Banken, Versicherungen und Steuerberatungen ebenso wie Manager aus dem Pharma, IT- und Immobilienbereich sowie dem Bau-und Transportwesen. Auch der öffentliche Sektor war mehrfach vertreten.

Compliance Management Systeme: Auch Durchsetzung gefordert

Martin Eckel über die Themenwahl des Netzwerktreffens: „Das Kartellrecht als fixer Bestandteil von Compliance-Management-Systemen (CMS) gewinnt in Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Schließlich können Gesetzesverstöße in diesem Bereich drastische Auswirkungen haben.“

Aber wie kann ein CMS helfen, Schaden vom Unternehmen abzuwenden? Und worauf kommt es in der Kartellrechts-Compliance eigentlich wirklich an? Was zeichnet ein effizientes CMS aus und welche Elemente dürfen auf keinen Fall fehlen? Es waren Fragen wie diese, denen die Experten am Podium nachgingen, heißt es weiter.

Aus unternehmensinterner Sicht etwa verwies Buchholzer auf die Bedeutung von Trainings und dem Schaffen von Vertrauen zwischen den Mitabeitern und dem Compliance Officer eines Unternehmens. Auf breites Interesse stieß letztlich in diesem Zusammenhang auch die Diskussion darüber, ob ein funktionierendes CMS künftig von der BWB als geldbußenmindernd anerkannt werden wird.

Einig waren sich die Podiumsteilnehmer darin, dass dafür nicht nur Maßnahmen zur Prävention von kartellrechtlichen Schäden nötig sind. Mindestens genauso wichtig sei die effiziente und gelebte Durchsetzung innerhalb des Unternehmens, so die einhellige Meinung.

Als „must haves“ bezeichnete Thanner etwa, dass Compliance Programme neben ihrer Effektivität und Qualität vor allem von der Leitung getragen werden müssen. Und genaue Dokumentation sei ebenso Pflicht wie Nachvollziehbarkeit.

Link: LexisNexis

Link: Taylor Wessing

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