Wien. Wer einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vermutet, der hat es jetzt besonders einfach, die Wettbewerbsbehörde BWB zu Hilfe zu rufen.
Die BWB hat dazu ein neues Formblatt veröffentlicht. Es enthalte jene Mindestangaben, die für die wettbewerbsrechtliche Erstbewertung eines Sachverhaltes erforderlich sind.
Was zu tun ist
Enthalten muss das Formular konkret:
- Angaben zum Beschwerdeführer und Beschwerdegegner (Name, Anschrift, Kontaktperson im Unternehmen,…)
- Angaben zu der mutmaßlichen Zuwiderhandlung und Beweismittel (betroffene Waren oder Dienstleistungen, Sachverhalt, Unterlagen,…)
- Ziel der Beschwerde und Verfahren vor anderen Behörden (z.B. welches Vorgehen von der BWB erwartet wird, ob eine Anzeige beim Kartellgericht oder bei der Wettbewerbsbehörde eines anderen Landes geplant ist usw.)
- Übermittelt werden kann es – ausgefüllt und unterschrieben – per Post, Mail oder Fax.
Link: BWB (Formblatt)