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Finanz, Recht

Dieselaffäre: VW-Aktionäre müssen in Deutschland klagen

Wien. Wirtschaftskanzlei Dorda hat Aktionärsklagen gegen VW in der Dieselaffäre abgewendet: Deutschland, nicht Österreich ist zuständig.

Die Dorda-Partner Andreas W. Mayr und Bernhard Rieder konnten für den deutschen Automobilkonzern Volkswagen Erfolge vor Gericht erwirken, so die Kanzlei: 2016 wurden in Österreich erste Prozesse mit Anlegerklagen gegen Volkswagen initiiert. Man habe für VW erfolgreich die fehlende Zuständigkeit Österreichs in den Anlegerverfahren eingewendet.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschied in allen sechs Verfahren, dass für Anlegerklagen in Österreich kein internationaler Gerichtsstand besteht. Das österreichische Höchstgericht wies die Klagen österreichischer Anleger rechtskräftig zurück.

Österreichische Anleger waren, vertreten durch mehrere österreichische Anwaltskanzleien, in Österreich vor Gericht gezogen, weil sie sich von Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselthematik getäuscht sahen und die österreichischen Gerichte für zuständig erachteten.

Die Verfahren betrafen etwaige Schädigungen von VW-Aktionären durch die Dieselaffäre, nicht aber solche von VW-Autokäufern – ein wichtiger Unterschied, denn hier hat etwa der VKI zu Klagen aufgerufen, über die die Gerichte erst entscheiden müssen.

Anleger bitte an deutsche Gerichte wenden

Der Oberste Gerichtshof habe in seiner mittlerweile gefestigten Judikatur entscheiden, dass für Anlegerklagen gegen Volkswagen keine Zuständigkeit Österreichs gegeben ist.

In seinen Entscheidungen begründe der OGH ausführlich, dass die internationale Zuständigkeit Österreichs fehlt, weil kein hinreichender Bezug der Klagen zu Österreich gegeben ist. Vielmehr scheinen die deutschen Gerichte international zuständig zu sein: Dort befinden sich der Sitz der Volkswagen AG und auch deren Aktien notieren an verschiedenen deutschen Börsen.

Dorda-Partner Andreas Mayr zu den Entscheidungen: “Die Leitentscheidung des OGH wird sich positiv auf das Investmentklima in Österreich auswirken und hat weitreichende Folgen für ausländische Emittenten.“

Es geht hier nicht um Verbraucher

Mangels Vertragsbeziehung zwischen den Klägern und der Volkswagen AG lasse sich die Zuständigkeit Österreichs nicht auf das Vorliegen einer Verbrauchersache stützen. Vielmehr unterliegen die geltend gemachten Schadenersatzansprüche den allgemeinen Zuständigkeitsregeln, so dass die entsprechenden Klagen nach dem Kriterium der Sach- und Beweisnähe nicht in Österreich zu erheben sind. Damit seien wohl allein die Gerichte am Sitz der Volkswagen AG in Deutschland zuständig.

Volkswagen wurde in den Anlegerverfahren von den Dorda-Partnern Andreas W. Mayr (Corporate/Capital Markets/Defense) und Bernhard Rieder (Corporate/Litigation) sowie von Associate Florian Nikolai (Corporate/Litigation) vertreten.

Die Koordinierung aller Anlegerklagen weltweit (außerhalb USA und Kanada) im Zusammenhang mit der Dieselthematik erfolgt durch SZA Schilling, Zutt & Anschütz.

Link: Dorda

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