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Finanz, Recht

Vorsorgekassen erstmals 10 Milliarden Euro schwer

Wien. Österreichs Betriebliche Vorsorgekassen (BVK), die seit rund 15 Jahren die `Abfertigung neu ́ verwalten, hielten im 1. Halbjahr 2017 für ihre Anwartschaftsberechtigten erstmals mehr als 10 Mrd. Euro. 

Sie erzielten dabei laut Berechnung der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) in den abgelaufenen zwölf Monaten ein Veranlagungsergebnis von +2,73%.

Im Schnitt der vergangenen fünf Jahre waren es +2,71%, der vergangenen zehn Jahre + 1,99%.

Insgesamt sind derzeit acht BVKs von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) konzessioniert und werden von ihr beaufsichtigt. Die Marktkonzentration ist sehr hoch: Drei der acht BVKs haben zusammen einen Marktanteil von mehr als zwei Drittel (71,6%). Dies geht aus einer aktuellen Marktanalyse der FMA zum 1. Halbjahr 2017 hervor.

Gesetzliche Kapitalgarantie

Da die BVKs für die zu verwaltenden Abfertigungsbeiträge gesetzlich eine Kapitalgarantie zu leisten haben, ist bei ihrer Veranlagungsstrategie auf Sicherheit, Risikostreuung, Rentabilität sowie die Sicherstellung ausreichender Mittel Bedacht zu nehmen.

Dem versuchen die Anbieter folgendermaßen nachzukommen:

  • Zum Stichtag 30.Juni 2017 waren 81,9% des Vermögens in festverzinslichen Finanzinstrumenten,
  • 12,6% in Aktien und
  • 4,8% in Immobilien investiert, wobei aber
  • insgesamt 85% der Veranlagungen indirekt durch Investmentfonds gehalten werden.
  • Derzeit wächst das verwaltete Anwartschaftsvermögen jährlich um rund € 1 Mrd. an.

System der Abfertigung neu

  • Mit dem System `Abfertigung neu ́ haben alle österreichischen Arbeitnehmer, die ab 01.01.2003 in ein neues Dienstverhältnis eintreten, Anspruch auf Abfertigung.
  • Dazu hat jeder Arbeitgeber einen Beitrittsvertrag zu einer BVK abzuschließen.
  • Ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber in der Folge monatlich 1,53% des Bruttoentgeltes (auch von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zu zahlen, die den Abfertigungsbeitrag dann an die entsprechende BVK weiterleitet.

Der Anspruch auf Abfertigung richtet sich grundsätzlich gegen die betroffene BVK, ist aber je nach Art der Auflösung des Arbeitsverhältnisses in unterschiedlichen Varianten zu erfüllen.

Mit 2008 wurde der Personenkreis, der Gelder in eine BVK einbezahlt, um die selbständig Erwerbstätigen erweitert. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ziviltechniker sowie Land- und Forstwirte) gibt es die freiwillige Möglichkeit des Abschlusses einer Selbständigenvorsorge.

Link: FMA

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