Die Mutter schenkt ihrem Sohn einen Liegenschaftsanteil auf den Todesfall. Dieser trägt die Begräbniskosten, macht dafür aber eine außergewöhnliche Belastung geltend. Zu Recht? Das erfahren Sie im Beitrag von Dr. Clemens Endfellner. Ob eine Einmalzahlung als Ablöse eines Wohnrechts oder als Teil des Kaufpreises zu qualifizieren ist, können Sie in der Entscheidungszusammenfassung von Dr. Irmgard Richter nachlesen. >>> Weiter
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