Wien. Um den neuen Erwachsenenschutz geht es in einem Ratgeber von Familienrichter Ewald Maurer: Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.
Die Grundidee ist die Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben – bevor Dinge geschehen, über die die meisten Menschen nicht nachdenken möchten: Nach einem Schlaganfall, einem Verkehrsunfall oder bei Demenz nicht mehr selbst über ihr Leben bestimmen zu können, eventuell sogar „besachwaltet“ zu werden, ist nicht umsonst für viele Menschen eine wahre Horrorvorstellung, wie es beim Verlag Manz heißt.
Die neue Rechtslage
Das im April 2017 in Kraft getretene 2. Erwachsenenschutzgesetz soll die Autonomie von Menschen erweitern, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Es erweitert die Vertretungsmodelle und soll Alternativen zur in der jüngeren Vergangenheit öfters kritisierten Sachwalterschaft bieten.
Der neue Ratgeber „Erwachsenenschutz neu“ will dazu praktische Informationen und Tipps geben – leicht verständlich für die Endanwender sozusagen. Demnach wird laut Verlag geboten:
- Kurzfassung des neuen Gesetzes in Frage-Antwort-Form
- Erläuterungen zum neuen Gesetz
- Beispiele, Muster und Formulare
Der Autor
Mag. Dr. Ewald Maurer war als Familienrichter und Gerichtsvorsteher viele Jahre auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Er ist Autor von Ratgebern zu den Themen Ehe und Scheidung, Erben und Vererben, Sachwalterschaft u.v.m.
Link: Manz