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Bildung & Uni, Nova, Recht

Geschichte der österreichischen Grundrechte

©Verlag Österreich

Wien. In „Materialien zur Geschichte der österreichischen Grundrechte“ geht es um 150 Jahre Staatsgrundgesetz, die allgemeinen Rechte der Staatsbürger – und wie der Kaiser sie höchst ungern gewährte.

Die Monografie, herausgegeben von ao. Univ.-Prof. Christian Neschwara (Universität Wien, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte), beschreibt die Entstehung des StGG und sein Fortwirken bis heute.

Was man den einen gibt…

Grundrechte waren in der Donaumonarchie ein ungeliebtes Thema für das Herrscherhaus Habsburg. Doch mit Wiederherstellung der 1848 für Ungarn erlassenen konstitutionellen Verfassung nach Zustandekommen des Ausgleichs zu Jahresbeginn 1867 sah sich der österreichische Reichsrat veranlasst, auch für die cisleithanischen Länder eine Rückkehr zu früheren konstitutionellen Konzepten anzubahnen, heißt es beim Verlag Österreich.

Der zu diesem Zweck vom Abgeordnetenhaus eingesetzte Verfassungsausschuss folgte dabei dem Vorbild der mit „Oktroi“ von Kaiser Franz Joseph in Geltung gesetzten Reichsverfassung 1849. Der deutschliberale Abgeordnete Eduard Sturm, ein Anwalt aus der mährischen Landeshauptstadt Brünn wurde dazu bestimmt, den Entwurf für einen Grundrechte-Katalog auszuarbeiten.

Nach Überarbeitung seines „Ur-Entwurfs“ durch ein Subkomitee des Verfassungsausschusses blieben im Wesentlichen jene Grundrechte Bestandteil des vom Reichsrat im Dezember 1867 beschlossenen Staatsgrundgesetzes (StGG) über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, welche auch 1849 schon in Geltung standen.

Sturm notierte auf einem Blatt mit Notizen über die Ergebnisse der Verhandlungen lapidar: „Alles 1849“, schildert der Autor.

Link: Verlag Österreich

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