Wien. Um Baubewilligungen und Nachbarrechte bei Bauprojekten ging es jetzt bei einem KWR-Seminar.
KWR-Baurechtsexperte Georg Karasek und Rechtsanwaltsanwärter Stefan Lampert informierten im Oktober 2017 im Rahmen des Seminars „Richtig beantragt ist halb fertig gestellt – Bewilligung und Nachbarrechte bei Bauprojekten“ über Rechte und Pflichten des Bauwerbers und des Nachbarn in einem Bauverfahren.
Dabei gingen die beiden insbesondere auf die verschiedenen Arten von Baubewilligungsverfahren und deren Eigenheiten ein. Erörtert wurden auch die Unterschiede zwischen einem bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen und freien Bauvorhaben.
Die Themen
Den Schwerpunkt setzte man auf die Rechte und Pflichten des Bauwerbers und des Nachbarn im Bauverfahren, indem die öffentlich-rechtlichen sowie zivilrechtlichen „Stolpersteine“ aufgezeigt wurden, so die Kanzlei.
Schließlich gingen sie noch auf die Fertigstellungsanzeige ein. Dabei wurde die Frage diskutiert, ab wann ein Bauvorhaben als rechtlich fertiggestellt gilt und welche zivilrechtlichen Folgen eine unrichtige oder unvollständige Fertigstellungsanzeige nach sich zieht.
Link: KWR