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Recht, Tech

Besorgnis wegen Netzsperren bei den Österreichern

Internetfirmen. Ein neues OGH-Urteil heizt die Debatte über Netzsperren an, meint Österreichs Branchenvereinigung ISPA.

Können Rechteinhaber mit Sperraufforderungen an Access-Provider auch gegen BitTorrent-Plattformen vorgehen? Diese stellen Nutzern nur Wegweiser zur Verfügung, um urheberrechtlich geschützten Werke auszutauschen und abzurufen.

Der OGH beantwortete diese Frage Ende Oktober 2017 in einem Urteil allerdings mit ja (OGH, 24.10.2017, 4Ob121/17y) und erläutert, dass bereits das technische Erleichtern und Fördern der Urheberrechtsverletzung ausreichend für ein solches Vorgehen sei. Damit werde der Kreis der potentiell betroffenen Webseiten auch auf Suchmaschinen und Videoplattformen erweitert, was eine enorme Sprengkraft in Bezug auf die Entwicklung des Internets bedeutet, heißt es bei der österreichischen Internetfirmen-Lobby ISPA.

„Löschen ist besser als sperren“

Dies sei ein weiteres Urteil zum Thema Netzsperren, mit dessen möglichen Folgen die ISPA als Dachverband der Internetwirtschaft wenig Freude habe: „Wir unterstützen in keiner Weise illegale Inhalte im Netz, halten es allerdings für äußerst bedenklich, dass die Entscheidung, was illegal ist und was nicht, nach wie vor nicht ein Gericht, sondern der Internetanbieter treffen muss und es noch immer an einer gesetzlichen Regelung fehlt, die ein Mindestmaß an Transparenz und Rechtsstaatlichkeit bietet“, so Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA.

Auch wenn man es positiv sehe, dass hier in letzter Instanz ein Gericht die Entscheidung getroffen hat, so „wird die Beurteilung der Webseite in erster Instanz weiterhin dem Access-Betreiber überlassen. Durch die vom OGH vorgenommene Ausdehnung des Kreises der potentiell zu sperrenden Webseiten wird diese Aufgabe für den Betreiber weiter erschwert und außerdem der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung weiter Vorschub geleistet“, meint Schubert: „Es ist äußerst unerfreulich, dass es auch nach über 10 Jahren heftiger Diskussion noch immer keine zwingende gesetzliche Grundlage für eine Entscheidung über Netzsperren durch ein Gericht gibt und Provider damit in die Rollen von Richter und Henker gedrängt werden.“

Internetsperren als Privatsache?

Die ISPA sehe global einen besorgniserregenden Trend zu Netzsperren, bei dem in den meisten Fällen Gerichte auch weiterhin außen vor gelassen werden. So haben sich laut einem jüngst präsentierten UNESCO-Bericht Internetsperren durch Regierungen im letzten Jahr verdreifacht und auch in der anstehenden EU-Gesetzgebung werden Netzsperren als mögliches Mittel diskutiert, um beispielsweise Nutzer vor „Fake Shops“ zu schützen.

Man werde nicht müde darauf zu verweisen, dass Netzsperren keine Probleme lösen, sondern allenfalls als Placebo, allerdings mit teilweise gravierenden Nebenwirkungen, gesehen werden können: „Illegale Inhalte gehören durch Löschen nachhaltig aus dem Netz entfernt. Alles andere ist eine Augenauswischerei mit äußerst gefährlichen Nebeneffekten, die sowohl von Anbieter- als auch von Konsumentenseite leicht umgangen werden kann. Das einzige was bleibt, ist eine Sperrinfrastruktur, die für viele Zwecke missbraucht werden kann und leider vielerorts auch wird“, so Schubert.

Basierend auf einer von ihr selbst erstellten Studie fordere die ISPA eine gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit auch in Bezug auf die Netzneutralität sowie Transparenz gewährleistet und die Entscheidung über Sperren ausschließlich bei einem Richter festlegt. „Die derzeitige Situation, wo Provider quasi auf Zuruf der Rechteinhaber sperren müssen, wenn sie sich nicht auf einen zeit- und kostenintensiven Rechtsstreit einlassen wollen, ist wirklich nicht tragbar und eine Handlungsaufforderung an den Gesetzgeber“, meint Schubert.

Link: ISPA

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