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Business, Recht, Steuer, Tech

Cloud-Anbieter TeamDrive setzt auf die Anwälte

Vertrauensberufe. Cloud-Anbieter TeamDrive will für die sichere Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant sorgen. Er kann eine Empfehlung des deutschen Anwaltsvereins vorweisen. Für Österreich gelten Sonderregeln.

Die Speicherung elektronischer Dokumente in der Cloud kann praktisch sein: Zu den Vorteilen gehört vor allem der Zugriff von verschiedenen Orten und verschiedenen Geräten aus. Auch Lösungen für die Teamarbeit lassen sich damit rasch realisieren, und bei höherwertigen Systemen ist oft eine Versionskontrolle dabei, die auch das Rückgängigmachen von Fehleingaben möglich machen kann.

Schade nur, dass nach den Snowden-Enthüllungen viele User bei marktführenden Anbietern wie Dropbox oder Microsoft ein mulmiges Gefühl haben: Sie befürchten, dass zum Kreis der User ihrer Daten auch ungebetene Gäste wie NSA oder andere Sicherheits- bzw. Militäreinrichtungen gehören.

Und natürlich geht es auch darum, weniger versierte ungebetene Gäste auszuschließen – neugierige Nachbarn, unzuständige Kollegen, die Konkurrenz.

Cloudanbieter setzt auf die Anwälte

Was für Otto NormalverbraucherIn ein meist eher theoretisches Problem ist, kann sich für Rechtsberater und andere sensible Berufe schnell zu einem Risiko entwickeln.

Der deutsche Anbieter TeamDrive will in diesem Bereich punkten und hat dabei nun speziell die Anwälte in den Fokus seiner Werbemaßnahmen genommen: Anstehende Gerichtsverfahren, aufklärende Zeugenaussagen oder vertrauliche persönliche Mandanteninformationen – die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant in Rechtsfragen müsse zu jeder Zeit verlässlich vertraulich bleiben, heißt es. Auch andere Vertrauensberufe wie die Steuerberater sollen sich dabei natürlich angesprochen fühlen.

Die TeamDrive Systems GmbH spezialisiert sich auf die sichere Ablage und Synchronisation von sensiblem Datenmaterial. Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt seinen rund 68.000 Mitgliedern jedenfalls derzeit den Anbieter.

Insgesamt kommt TeamDrive laut eigenen Angaben derzeit auf rund 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen als Kunden.

Wie eine sichere Anwalts-Cloud aussehen soll

„Die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant basiert auf einem absoluten Vertrauensverhältnis. Mit unseren Services ermöglichen wir die sichere und einfache Ablage, Synchronisation und Verarbeitung jeglicher relevanter Dokumente und ermöglichen damit höchst vertrauliche Effizienz im Alltagsgeschäft“, so Volker Oboda, TeamDrive-Geschäftsführer.

TeamDrive funktioniert ebenso wie Dropbox oder Microsoft OneDrive, also die Angebote der großen US-Konkurrenz: Nach der Installation des Client werden die zum Cloud-Einsatz bestimmten Dokumente in speziell gekennzeichneten Ordnern abgelegt.

Alle hier abgelegten Dokumente werden automatisch für die Nutzung auf verschiedenen Endgeräten synchronisiert, es gibt Versionskopien und es können Zugriffsrechte für weitere Nutzer eingestellt werden.

Dabei verspricht TeamDrive die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Datenmaterials. Das bedeute, dass sensible Daten nur für den Anwalt sowie auf Wunsch für den Mandanten bzw. weitere Mitarbeiter sichtbar sind. Ein Zugriff des Anbieters TeamDrive ist zu keiner Zeit möglich, wird versprochen. Und weil die Server in Deutschland stehen, ist – zumindest in der Theorie – auch kein Zugriff von NSA & Konsorten zu befürchten.

Wer in diesem Punkt sichergehen will, muss sich allerdings sehr, sehr tief in die Technik einarbeiten, soviel ist klar. In Wahrheit dürfte es hier nicht zuletzt auch um die Frage gehen, welche Jurisdiktion für den Softwarehersteller und seine Server zuständig ist – auch das ist ja eine für Anwälte nicht unbedeutende Frage. Und hier will TeamDrive natürlich mit dem Standort Europäische Union punkten.

Europäische Server sind auf Wunsch inzwischen freilich auch bei Microsofts Cloud-Lösungen verfügbar. Übrigens gibt es mit Anbietern wie Fabasoft inzwischen auch durchaus starke österreichische Cloud-Lieferanten: Fabasoft sieht sich konkret mit seinem Hauptprodukt „eGov-Suite“ beispielsweise in der öffentlichen Verwaltung in Österreich sowie teilweise auch in Deutschland und der Schweiz punkten.

Unterm Strich bedeutet das alles größere Wahlfreiheit für die User – und die ist sicherlich zu begrüßen.

Die Frage der Konditionen

Erwähnenswert ist jedenfalls, dass der deutsche Anwaltsverein seinen Mitgliedern Sonderkonditionen bei TeamDrive bietet. In Österreich ist der Einsatz des deutschen Anbieters zwar technisch problemlos möglich – doch einen Rahmenvertrag mit hiesigen Organisationen gibt es nicht.

Falls also nicht im Einzelfall eine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein besteht (z.B. weil die betreffende Sozietät deutsche Kunden in Österreich vertritt oder umgekehrt) – dann sind lediglich Mengenrabatte für größere Kanzleien möglich, wie es auf Anfrage heißt.

Link: Fabasoft

Link: Microsoft

Link: Teamdrive

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