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Business, Finanz, Personalia, Recht, Steuer

FMA-Chefs bleiben bis 2023: Was sie vorhaben

Helmut Ettl, Klaus Kumpfmüller ©FMA / Steinbach

Wien. Die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller wurden bis 2023 verlängert und haben jetzt ihre Planung präsentiert: Härtere Strafen, aber auch mehr Infos für Prüflinge.

Die Ernennungsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterschrieben; die neue fünfjährige Funktionsperiode beginnt am 14. Februar 2018, teilt Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit.

Der FMA-Vorstand danke für diesen „Beweis des Vertrauens“ und die Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit, die die FMA-Mitarbeiter in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Aufarbeitung der gravierenden Verwerfungen durch die globale Finanzkrise geleistet hätten.

Die Strategie

Man werde nun die zuletzt präsentierte Strategie „FMA 2023: Aufsicht transparent, proportional und europäisch“ gemeinsam umsetzen. Dieses Konzept fokussiere die Aufsichtsstrategie auf fünf Schwerpunkte:

  • Integrierte Aufsicht
  • Prävention
  • Transparenz
  • Proportionalität
  • Digitalisierung

Worum es geht

Dabei sei es u.a. Ziel der FMA, die Synergien zwischen den einzelnen operativen Aufsichtsbereichen zu stärken und zu optimieren. Das vom Parlament beschlossene Maßnahmenpaket zur „Aufsichtsreform 2017“ verbessere hier die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend

Die Aufsichtsreform ermögliche es auch, das von der FMA in spezifischen Aufsichtsfeldern bereits angewandte Instrument der „Pre-Clearence“ auf fast alle Aufsichtsbereiche auszudehnen. Die FMA werde daher künftig in den wesentlichen Aufsichtsfeldern den Beaufsichtigten auf Verlangen vorab verbindliche Rechtsauskünfte zu konkreten praktischen Fragestellungen geben.

Überdies soll das Sanktionsregime künftig viel stärker präventiv wirken als ex-post ahndend. Insbesondere der europäische Gesetzgeber gehe zunehmend vom Konzept effizient abschreckender Strafandrohungen aus. Er gebe daher europarechtlich massiv erhöhte Rahmen für Geldstrafen vor.

Ziel sei es folglich, so weit wie rechtlich möglich auf ex-post zu verhängende Bagatelle-Strafen für geringfügige Verstöße zu verzichten, anhaltende und schwere Verstöße jedoch abschreckend zu ahnden. Die Aufhebung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht ermöglicht hier überdies eine Fokussierung bei der Sanktionierung von Gesetzesverstößen, so die FMA.

In Sachen Transparenz will man das Verständnis für regulatorisches und aufsichtliches Handeln stärken, sodass die FMA nun jährlich eine „mittelfristige Strategie der Aufsicht“ veröffentlichen werde.

Härter strafen, Schwerpunkte vorgeben

Überdies werden künftig nach Branchen die Aufsichts- und Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Das Begutachtungsverfahren für regulatorische Vorhaben der FMA werde erweitert: künftig kann zu den Entwürfen jeder Stellung nehmen, zudem werde jede Stellungnahme auf der Website der FMA publiziert.

Man werde sich auch verstärkt für die Anwendung der Prinzipien der Subsidiarität und Proportionalität bei der Weiterentwicklung der europäischen Regulierung einsetzen. Und schließlich werde in Sachen Digitalisierung der Fokus auf die Herausforderungen durch die digitale Revolution auf den Finanzmärkten gelegt.

Hier reiche der Bogen von digitalen und kosteneffizienten Anwendungen über digitale und IT-Sicherheit bis hin zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen analogen und digitalen Problemlösungen und Produkten. Besonderes Augenmerk werde die FMA hier auch auf den Schutz der Anleger und Verbraucher legen.

Wie man FMA-Vorstand wird (oder bleibt)

Der derzeitige Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, hatte sich im Zuge der gemäß Ausschreibungsgesetz (AusG) erfolgten öffentlichen Ausschreibung der Vorstandsmandate der FMA für eine weitere Funktionsperiode beworben, teilt die Behörde mit.

Nach Hearings mit den bestqualifizierten Bewerbern habe – wie im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) vorgesehen – der Bundesminister für Finanzen ein Vorstandsmitglied vorgeschlagen und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ein weiteres, beide waren dann am 20. September 2017 vom Ministerrat beschlossen worden.

Mit Unterzeichnung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten wurden sie für eine weitere Funktionsperiode zum Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bestellt.

Link: FMA

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