Wien. Darf man „Zusatzgebühren“ immer verrechnen? Eine Klage des VKI gegen Ö-Ticket blieb vorläufig erfolgreich (nicht rechtskräftig).
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice Ö-Ticket betreibt.
Gegenstand des Verfahrens sind Gebühren, die Ö-Ticket für verschiedene Möglichkeiten verrechnet, um zu den Tickets zu kommen.
Der Stein des Anstoßes
Als Vermittler von Eintrittskarten verrechnet Ö-Ticket Aufschläge auf den Kartenpreis des Veranstalters – wie die meisten Ticketanbieter. Allerdings schlägt Ö-Ticket zusätzlich noch ein paar Euro dafür drauf, dass die Kunden überhaupt zu ihren Karten kommen.
Sogar wenn sie die Tickets selbst ausdrucken (print[at]home) oder wenn der Code für eine Eintrittskarte auf ihr Mobiltelefon zugestellt wird (Mobile Ticket), werden 2,50 Euro verrechnet.
Soll das Ticket in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst abgeholt werden, fallen 1,90 Euro an, bei Hinterlegung an der Abendkassa 2,90 Euro.
Die Entscheidung
Laut OLG Wien sind diese Gebühren „gröblich benachteiligend“ für die Käufer der Karten. Ö-Ticket biete keine Zustellmöglichkeit ohne Zusatzentgelt, betont das OLG Wien. Das Zusatzentgelt werde als Regelfall und nicht nur als Ausnahme verrechnet; dem Verbraucher werde es nicht ermöglicht, sein Ticket ohne Zusatzkosten zu erlangen, so das OLG Wien in seiner Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Wir hoffen im Interesse der Verbraucher, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und Konsumenten Tickets ohne diese Zusatzkosten erhalten“, sagt Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.
Link: VKI