Wien. Ein aus einem Schnupperabo entstandener teurer Folge-Vertrag ist ein neuer – mit entsprechenden Rücktrittsmöglichkeiten, so ein Urteil auf VKI-Klage.
Eine wichtige Folge daraus ist, dass der Anbieter wiederholt auf das Rücktrittsrecht hinweisen muss.
Die Vorgeschichte
Auslöser ist ein Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen ein Dating-Onlineportal. Hier wandelte sich ein nahezu kostenloses Schnupperabo in eine kostenpflichtige längere Mitgliedschaft um – bekanntlich ein beliebtes Modell nicht nur in der Online-Welt.
Auf der Website war mehrmals und auffallend von einer 14-tägigen Testmitgliedschaft um 1,- Euro zu lesen. Erst beim letzten Schritt vor dem Vertragsabschluss fand sich im Kleingedruckten der Hinweis, dass die Schnuppermitgliedschaft automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft um 89,90 Euro monatlich übergeht, wenn nicht frist- und formgerecht gekündigt wird, so der VKI – der dagegen jetzt erfolgreich geklagt hat.
Die Entscheidung
In dem Verfahren ging es vorrangig um die Frage, ob die Verbraucher von dem kostenpflichtigen langdauernden Vertrag zurücktreten können, so der VKI: Das OLG Wien bejahte dies nun in seiner (bereits rechtskräftigen) Entscheidung.
Es handle sich nämlich nicht um einen, sondern um zwei Verträge: Der erste ist der vorangehende „Schnuppervertrag“, der zweite der nachfolgende langlaufende, kostenpflichtige Standardvertrag. Ob ein Rücktrittsrecht besteht oder nicht, ist für jeden dieser beiden Verträge gesondert zu beurteilen.
„Dieses Urteil ist auf andere Unternehmen übertragbar, die mit billigen bzw. gratis Schnupperabos werben, die dann zu kostenintensiven langen Mitgliedschaften werden. In solchen Fällen muss jeweils über das Rücktrittsrecht informiert werden. Kommt der Unternehmer dieser Informationspflicht nicht nach, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI. Der VKI stellt Konsumenten dazu einen Musterbrief zur Verfügung.
Link: VKI