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Recht, Tipps

Niki-Pleite: Was Flugreisende jetzt tun können

Wien. Die Insolvenz von Niki lässt tausende Urlauber sozusagen in der Luft hängen: Die Aussichten, das Geld für ihr Ticket wiederzusehen, hängen von mehreren Faktoren ab.

Die Pleite der Niki Luftfahrt GmbH lässt zehntausende Reisende stranden: Zwar werden Rückholaktionen für diese Reisenden organisiert, doch dadurch werden Urlaube entsprechend verkürzt.

Wer den Flug allein gebucht hat, steht wesentlich schlechter da als Kunden von Reisebüros, zürnen Konsumentenschützer und AK seit langem. Jetzt hat sich auch die Liste Pilz/Kolba in einer Aussendung dieser Forderung nach einem Ausbau des Versicherungsschutzes angeschlossen:

  • Im Fall, dass der bevorstehende Abflug in den Urlaub entfällt, haftet für Reisende einer Pauschalreise (Transport und Unterkunft aus einer Hand) der Reiseveranstalter.
  • Im Fall einer Pleite des Reiseveranstalters müsste dessen gesetzlich vorgeschriebener Insolvenzabsicherer das Geld zurückzahlen.
  • Nur-Flug-Reisende haben eine solche Absicherung nicht, sie werden Konkursgläubiger – mit entsprechend geringen Aussichten, ihr Geld wiederzusehen.

“Es ist völlig unverständlich, weshalb man bei Vorauszahlungen an den Pauschalreiseveranstalter gegen eine Insolvenz geschützt sein soll, der Nur-Flug-Reisende wegen seiner Vorauszahlungen aber als Insolvenzgläubiger zittern soll. Wir fordern die EU-Kommission auf, auch für Nur-Flug-Buchungen denselben Schutz für Vorauszahlungen einzuführen, den es in der Pauschalreiserichtlinie für Pauschalreisen gibt”, so Peter Kolba, langjähriger Verbraucherschützer beim VKI und nun Bereichssprecher für Bürgerrechte und Klubobmann der Liste Pilz.

Die Fragen für das Personal

Natürlich sind vor allem auch für das Personal viele Fragen offen, bedauert die Austrian Cockpit Association (ACA) die Insolvenz: Der Verband österreichischer Verkehrspiloten hofft auf eine rasche Klärung der Zukunft, auch wenn es für die Kollegen bereits Angebote gebe, bei anderen Airlines Bewerbungen einzureichen.

Ob und wann die Niki-Beschäftigten ein Gehalt bekommen, könne aus heutiger Sicht noch gar nicht beantwortet werden.

Was Reisende tun können

Nach dem Insolvenzantrag hat Fluglinie Niki jedenfalls alle Flüge ab sofort eingestellt. Die AK empfiehlt, auf jeden Fall sofort mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen – wenn es einen gibt:

„Bei einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung zu sorgen“, sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Hier besteht im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen eine Insolvenzabsicherung.“ Zgubic rät jedenfalls „mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen.“

Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit. Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, allerdings „ist bei einer Konkursforderung mit einer niedrigen Quote und mit Kosten zu rechnen“, so Zgubic.

„Die Insolvenzen von Air Berlin und Niki zeigen die Notwendigkeit einer Insolvenzabsicherung auch für Fluglinien und nicht wie derzeit nur für Reiseveranstalter“, hält Zgubic fest. Die Regierung und auch andere Fluglinien haben immerhin Hilfe für gestrandete Passagiere in Aussicht gestellt.

Weitere Tipps und Kontaktadressen gibt es auf den entsprechenden Infoseiten.

Link: Infoseite von Niki 

Link: AK Wien (Reisetipps)

 

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