Wien. Am Mittwoch macht die neue Regierung ihren Antrittsbesuch im Nationalrat. Zugleich wird die künftige Ressortaufteilung durch Änderung des Ministeriengesetzes fixiert und ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen.
Zu Beginn der Sitzung findet die Wahl des neuen Nationalratspräsidenten bzw. der neuen Nationalratspräsidentin statt. Auch das Amt des Dritten Nationalratspräsidenten ist neu zu besetzen, so die Parlamentskorrespondenz.
Die Wahl ist formal ähnlich wie die Nationalratswahl selbst organisiert – als geheime Wahl inklusive Wahlkabinen, usw. Doch weil sich die neue Regierung im Regierungspakt bereits auf die Ernennung des bisherigen ÖVP-Innenministers Wolfgang Sobotka zum neuen Nationalratspräsidenten geeinigt hat, dürfte das Ergebnis kaum eine Überraschung werden.
Das Bundesministeriengesetz
Um die neue Ressortaufteilung in der Bundesregierung zu fixieren, ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes erforderlich. Eine entsprechende Gesetzesinitiative liegt dem Nationalrat bereits vor, muss aber noch mit Inhalten befüllt werden. In diesem Sinn ist ein umfassender Abänderungsantrag erforderlich.
Derzeit einziger Punkt der Initiative ist die formale Streichung der Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums für die mittlerweile aufgelöste Immobilienverwertungsgesellschaft SIVBEG, die mit dem Verkauf nicht mehr benötigter Kasernen betraut war.
Im Vorfeld der Plenarsitzung wird sich der Verfassungsausschuss am 19. Dezember mit der Novelle des Bundesministeriumgesetzes befassen.
Gesetzliches Budgetprovisorium
Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats liegt kein reguläres Budget für das kommende Jahr vor. Für solche Fälle gibt es zwei Lösungen: Entweder der Nationalrat beschließt rechtzeitig ein gesetzliches Provisorium oder es tritt ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft.
Ein gesetzliches Budgetprovisorium ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Zuständigkeiten und Gliederungen der Bundesministerien geändert werden, da es damit in der Regel zu Kostenverschiebungen kommt.
Dem entspricht der Antrag von ÖVP und FPÖ, der ebenfalls am Mittwoch zur Beschlussfassung vorliegt. Zuvor sind Dienstagabend noch Beratungen im Budgetausschuss geplant.
Auch hier sind weitere Adaptierungen mittels Abänderungsantrag zu erwarten. Grundlage für 2018 ist natürlich das Budget 2017.
Wahl von Ausschüssen
Auf der Tagesordnung der Sitzung steht auch die Wahl von Ausschüssen. Einige Ausschüsse wie etwa der Hauptausschuss, der EU-Unterausschuss, der Budgetausschuss, der Finanzausschuss, der Immunitätsausschuss und der Unvereinbarkeitsausschuss sind bereits gewählt.
Insgesamt wird es, wie in der XXV. Gesetzgebungsperiode, 32 Ausschüsse und 8 Ständige Unterausschüsse, geben. Den meisten gehören 21 Mitglieder an: 7 von der ÖVP, jeweils 6 von der SPÖ und der FPÖ. Neos und Liste Pilz sind jeweils mit einem Mitglied vertreten.
Parlamentarische Versammlung des Europarats
Vom Nationalrat zu wählen sind schließlich auch noch österreichische Vertreter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Österreich entsendet jeweils 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder in dieses interparlamentarische Gremium.
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