Wien. Konzern-Muttergesellschaften in Österreich haben akuten Handlungsbedarf, warnt Deloitte: Ihr CbC-Report ist bis Jahresende fällig.
Im Zuge des Country-by-Country Reporting (CbCR), das Österreich mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) umgesetzt hat, gelten jetzt neue Übermittlungs- und Meldeverpflichtungen für Konzerne und Unternehmensgruppen.
Hintergrund ist der von der OECD beschlossene Maßnahmenkatalog gegen unerwünschte Gewinnverschiebungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS).
Die Uhr tickt
Nun besteht akuter Handlungsbedarf, heißt es in aktuellen Klientennews von Deloitte:
- In Österreich ansässige oberste Muttergesellschaften, deren Geschäftsjahr am 31. 12. 2017 endet, müssen zu Jahresende 2017 erstmals den CbC-Report übermitteln (Gesamtbericht zum Konzern).
- Und bei österreichischen Geschäftseinheiten, die Teil einer betroffenen multinationalen Unternehmensgruppe sind, wird die CbCR-Meldung bis Jahresende an das zuständige österreichische Finanzamt fällig (Teilmeldung der Tochter).
Dabei hängt es von verschiedenen Umständen ab, was wann konkret zu tun ist – insbesondere spielt das Geschäftsjahr des Unternehmens eine Rolle. Und natürlich ergeben sich auch für die Tochtergesellschaften österreichischer Konzerne im Ausland entsprechende Meldepflichten überall dort, wo BEPS implementiert ist.
Link: Deloitte