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Recht

Die Nebentätigkeiten der Parlamentarier

Wien. Das Parlament hat die aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Nationalrats veröffentlicht.

Die aktuelle Liste ist ab sofort auf der Parlamentswebsite https://www.parlament.gv.at unter dem Menüpunkt „Wer ist Wer“ unter „Nationalrat“ abrufbar, teilt die Parlamentsdirektion mit.

Es ist auch möglich, gezielt bei den einzelnen Biografien der Nationalratsabgeordneten unter dem Reiter „Transparenz“ die Angaben der jeweiligen MandatarInnen zu suchen.

Gleichzeitig führt ein Link zur Gesamtliste und zu rechtlichen Informationen. Diese Angaben sind auch für die Mitglieder des Bundesrats zu finden; sie werden bei jedem Wechsel im Bundesrat aktualisiert.

Transparenz ist geboten

Das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse – etwa als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat – bekanntzugeben.

Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind, zu melden. Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht: monatliche Einkünfte bis 1.000 €, Einkünfte zwischen 1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 € und 7.000 €, Einkünfte zwischen 7.001 € und 10.000 € sowie Einkünfte über 10.000 €.

Diese Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, d.h. für 2017 bis spätestens Ende Juni 2018, erfolgen. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.

Link: Parlament

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