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Recht

Nationalrat fixiert neue Ressortverteilung

Wien. Die neue Ressortverteilung in der Regierung ist fix, Änderungen betreffen unter anderem das Rechtsinformationssystem RIS.

Der Nationalrat verabschiedete mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit die dafür notwendige Novelle zum Bundesministeriengesetz. Auch das gesetzliche Budgetprovisorium erhielt mehrheitliche Zustimmung.

In Kraft treten werden beide Gesetze am 8. Jänner 2018, zuvor muss allerdings noch der Bundesrat der Neuordnung der Ministerien seinen Sanktus geben. Er wird am Freitag darüber beraten, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Wenig Freude mit dem Tempo der Beschlüsse hatte die Opposition, die SPÖ konnte sich mit zwei Rückverweisungsanträgen jedoch nicht durchsetzen. Alfred Noll von der Liste Pilz regte an, die Ressortverteilung künftig per Verordnung statt per Gesetz zu regeln und die Bundesverfassung entsprechend zu adaptieren. De facto müsse man bei der vorliegenden Gesetzesnovelle ohnehin von einem Regierungsdekret sprechen.

Die neue Einteilung

Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz werden unter anderem die Kompetenzen für Schulen, Universitäten und Kindergärten in einem Ressort gebündelt und zentrale EU-Agenden vom Außenministerium in das Bundeskanzleramt verschoben.

Zudem wird das Sozial- und das Gesundheitsministerium zusammengelegt und ein neues Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet. Justizminister Josef Moser bekommt auch die Zuständigkeit für „Verfassung, Reformen und Deregulierung“ übertragen.

Weitere neue Kombinationen sind „Nachhaltigkeit und Tourismus“ sowie „Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“. Anstelle des Familienministeriums wird es – neben einem Minister für EU, Kultur und Medien – eine weitere Ministerin im Bundeskanzleramt, zuständig für Frauen, Familie und Jugend, geben.

Änderungen im Detail

Festgelegt wurde die neue Kompetenzverteilung mit einem im Verfassungsausschuss eingebrachten Abänderungsantrag. Dazu wurden nun weitere Präzisierungen vorgenommen.

  • Demnach wird das neue Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auch für die Digitalisierungsstrategie, den Bereich E-Government und das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) verantwortlich sein und Koordinationsaufgaben im IT-Bereich übernehmen.
  • Das dem Finanzminister eingeräumte Mitwirkungsrecht bei der Erstellung des Rahmenplans der Österreichischen Bundesbahnen wird auf budgetäre Aspekte beschränkt.

Durch das gesetzliche Budgetprovisorium werde sichergestellt, dass auch das neue Ressort für öffentlichen Dienst und Sport bis zum Beschluss des regulären Bundeshaushalts für 2018 über budgetäre Mittel verfügt. Außerdem wird der Herauslösung der Frauenagenden aus dem Gesundheitsressort Rechnung getragen.

Weitere finanzielle Umschichtungen, die aufgrund der neuen Ressortstruktur notwendig sind, wollen die Regierungsparteien erst zu einem späteren Zeitpunkt beschließen. Grundsätzlich sind für die Gebarung der Ministerien weiter die Budgetansätze für 2017 maßgeblich, allerdings kommen einige Einschränkungen zum Tragen.

Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag, mit dem ein Redaktionsversehen behoben wird.

Kritik der Opposition

Die zu mitternächtlicher Stunde abgehaltene Debatte über die beiden Gesetzesanträge war kurz. Bei den parlamentarischen Beratungen habe es viele Unzulänglichkeiten gegeben, die Koalitionsparteien hätten sich über viele Regeln und Usancen hinweggesetzt, wiederholte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann die Kritik seiner Fraktion.

Link: Parlament

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