Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Personalia, Recht

Heinrich Zens ist neuer Senatspräsident des VwGH

Wien. Heinrich Zens wurde zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ernannt, zuständig für Dienstrechts- und Asylfälle.

Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 12. Dezember 2017 den Hofrat des VwGH Heinrich Zens mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt, teilt das Höchstgericht mit.

Laufbahn und Zuständigkeit

Dr. Heinrich Zens kommt demnach ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im Mai 1995 zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Dienst- und Besoldungsrecht profiliert.

Zens wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes die Leitung des Dienstrechts- und eines Asylrechtssenates übernehmen.

Der VwGH entscheidet über Fälle in Senaten mit unterschiedlichen Besetzungen:

  • In der Regel bestehen die Senate aus fünf Richterinnen und Richtern („Fünfersenate“).
  • In bestimmten Fällen, etwa in Verwaltungsstrafsachen oder wenn die Rechtsfrage besonders einfach ist, entscheiden Senate, die aus drei Mitgliedern bestehen.
  • Bei besonders komplexen Fällen wird die Entscheidung durch einen „verstärkten Senat“ (neun Richter) getroffen: Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung bedeuten würde oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird, so der VwGH.

Link: VwGH

Weitere Meldungen:

  1. Urteil: Datenschutzbehörde herrscht nicht über Staatsanwälte
  2. SteuerExpress: VwGH urteilt zu Beratungskosten bei Schottergruben, neue Entscheidungen und mehr
  3. Corona: 300 Verfahren landeten beim VwGH
  4. VKI gegen Rechtsschutzversicherer: OGH verurteilt Generali