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Recht, Tipps

Neue digitale Autobahnvignette gilt mit Verzögerung

©Asfinag / Fotowerk Aichner

Straßenverkehr. 2018 bringt neue Regeln für Autofahrer: Der ARBÖ gibt einen Überblick über digitale Vignette, neues §57a-Pickerl und höhere Strafen bei den Nachbarn.

  • Digitale Vignette. Mit dem „Vignetten-Jahr 2018“ kann das österreichische Autobahnpickerl nun auch digital erworben werden. Die Versionen (Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignette) sowie auch die Preise sind ident zur Klebevariante, allerdings startet die Gültigkeit aufgrund des Rücktrittrechts bei Käufen im Internet erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Erhältlich ist die digitale Vignette vorerst nur über den Webshop der staatlichen Autobahngesellschaft Asfinag.
  • Neue Toleranzfristen bei der §57a-Pickerlüberprüfung. Bei bestimmten Fahrzeugklassen kommt es zu Veränderungen bei den Prüfintervallen und Toleranzfristen. So dürfen Taxis, Rettungsfahrzeuge sowie Krankentransporte künftig bereits drei Monate vor Ablauf des Pickerls zur §57a-Begutachtung kommen, dafür entfällt allerdings die Überziehungsfrist. Diese Regelung gilt für sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen, also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen, sowie für Autobusse und Traktoren. Zudem gibt es auch Neuerungen bei der Begutachtung von Oldtimern.
  • Verpflichtendes eCall-System. Alle neu genehmigte Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen müssen ab dem 1. März 2018 mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Bei einem Unfall sendet das System ein Notsignal aus und übermittelt wichtige Daten wie beispielsweise den Unfallort an die Rettungskräfte.
  • Normverbrauch-Messzyklusumstellung auf WLTP. Mit 1. September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die WLTP-Normverbrauchswerte ausweisen. Die Umstellung begann bereits am 1. September 2017 und muss seitens der Hersteller bis Ende August 2018 komplett abgeschlossen sein. Dadurch werden bei Neufahrzeugen die Normverbrauchsangaben steigen, so der ARBÖ. Finanzielle Folgen für die Autokäufer habe dies vorerst nicht, da das Finanzministerium zugesichert hat, dass bis Ende 2019 die Normverbrauchsabgabe nach dem NEFZ berechnet wird.
  • Computerprüfung für Mopedführerschein. Künftig wird die Moped-Führerscheinprüfung am Computer absolviert, die Umstellung soll im ersten Halbjahr 2018 erfolgen. Für einen positiven Abschluss der Prüfung müssen 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

Wichtige Änderungen in Deutschland

Doch nicht nur in Österreich kommt es zu Änderungen, auch in Deutschland gelten für Autofahrer neue Regelungen, warnt Automobilklub ARBÖ. Besonders wer in den Grenzgebieten in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg unterwegs ist – und sei es nur für einen Abstecher über das Große oder Kleine deutsche Eck – sollte auf Folgendes achten:

  • Höhere Strafen bei Verletzung der Winterreifenpflicht. Auch in Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht, demnach müssen Winterreifen am Fahrzeug montiert sein, sobald die Straße mit Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist. Künftig kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht im Nachbarland 60 Euro (80 Euro bei zusätzlicher Behinderung) und darüber hinaus muss der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs 75 Euro Strafe bezahlen.
  • Massiv erhöhte Verkehrsstrafen. Österreichs nördliche Nachbarn haben außerdem erst vor wenigen Wochen einige Verkehrsstrafen massiv erhöht, warnt der ARBÖ: So müssen Autolenker, die keine Rettungsgasse bilden künftig mindestens 200 Euro bezahlen, bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen mindestens 320 Euro. Auch die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung wurde erhöht und kostet nun mindestens 100 Euro.

Link: ARBÖ

Link: Asfinag

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