Wien. Die Finanzmarktaufsicht FMA ermöglicht ab sofort die vollelektronische Billigung von Wertpapierprospekten. Ihre Amtssignatur bescheinigt die Prüfung.
Seit Beginn des Jahres 2018 ist die Billigung von Wertpapierprospekten durch die FMA auf elektronischem Wege möglich, so die Behörde:
- Alle Dokumente wie beispielsweise der Antrag auf Billigung, der finale Prospekt oder ein Nachtrag zum Prospekt sind über das elektronische Prospektbilligungsportal der FMA einzureichen.
- Dazu ist eine einmalige Registrierung des Emittenten bzw. deren Vertreter erforderlich.
- Die gebilligten Prospekte sowie gebilligte Nachträge werden von der FMA mit einer Amtssignatur versehen, damit es für Anleger leicht erkennbar ist, ob der Prospekt oder Nachtrag von der FMA auf Verständlichkeit, Kohärenz und Vollständigkeit geprüft wurde.
Die weiteren Neuerungen
Die physische Unterfertigung, der Druck und das Binden des Prospektes sowie der Nachträge seien somit zukünftig ebenso wenig erforderlich wie das persönliche Erscheinen bei der FMA.
Eine weitere Erleichterung für die Emittenten stelle die Übermittlung des gebilligten Prospektes sowie der gebilligten Nachträge an die Österreichische Kontrollbank durch die FMA dar. Derzeit ist dies durch die Emittenten selbst zu veranlassen.
Link: FMA
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