Open menu
Business, Finanz, Recht

FMA billigt Wertpapierprospekte jetzt elektronisch

Wien. Die Finanzmarktaufsicht FMA ermöglicht ab sofort die vollelektronische Billigung von Wertpapierprospekten. Ihre Amtssignatur bescheinigt die Prüfung.

Seit Beginn des Jahres 2018 ist die Billigung von Wertpapierprospekten durch die FMA auf elektronischem Wege möglich, so die Behörde:

  • Alle Dokumente wie beispielsweise der Antrag auf Billigung, der finale Prospekt oder ein Nachtrag zum Prospekt sind über das elektronische Prospektbilligungsportal der FMA einzureichen.
  • Dazu ist eine einmalige Registrierung des Emittenten bzw. deren Vertreter erforderlich.
  • Die gebilligten Prospekte sowie gebilligte Nachträge werden von der FMA mit einer Amtssignatur versehen, damit es für Anleger leicht erkennbar ist, ob der Prospekt oder Nachtrag von der FMA auf Verständlichkeit, Kohärenz und Vollständigkeit geprüft wurde.

Die weiteren Neuerungen

Die physische Unterfertigung, der Druck und das Binden des Prospektes sowie der Nachträge seien somit zukünftig ebenso wenig erforderlich wie das persönliche Erscheinen bei der FMA.

Eine weitere Erleichterung für die Emittenten stelle die Übermittlung des gebilligten Prospektes sowie der gebilligten Nachträge an die Österreichische Kontrollbank durch die FMA dar. Derzeit ist dies durch die Emittenten selbst zu veranlassen.

Link: FMA

Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren

Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.

Weitere Meldungen:

  1. Software-Deal für die Autoindustrie, Dorda hilft dabei
  2. Arbeiten im Pensionsalter: Neue Vorteile & neue Fragen für die Steuerberatung
  3. 17. FMA-Aufsichtskonferenz sucht „Sovereignty and Resilience“ für Europa
  4. Systabuild kauft Mehrheit an Network Dimensions mit Kanzlei E+H