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Business, Jobs, Recht, Steuer

Steuerberater: Jetzt noch Beschäftigungsbonus anmelden

Wien. Bis Ende Jänner können neue Anträge auf den Beschäftigungsbonus eingebracht – oder auch bestehende Anträge erweitert werden, heißt es bei Beratern wie KPMG und SOT.

Das am 1. 7. 2017 begonnene Programm Beschäftigungsbonus, durch das Arbeitgeber für zusätzliche Arbeitsplätze die Lohnnebenkosten der ersten drei Jahre zu 50% refundiert bekommen, wird durch die neue Regierung vorzeitig zum 31.01.2018 geschlossen, erinnert Beratungsmulti KPMG in einer aktuellen Klienteninfo.

Bis 31. Jänner können also noch Anträge neu eingebracht oder – und das ist möglicherweise einfacher – bereits bestehende Anträge um weitere Beschäftigungsverhältnisse erweitert werden.

Und das sei zu überlegen, so die Steuerberater: Durch die Einstellung des Programms ändert sich ja nichts an den 50% Lohnnebenkosten-Förderung für die ersten drei Jahre bei jenen Glücklichen, die noch hineinkommen.

Die Regeln

Im Fall der Aufstockung bestehender Anträge müsse die Anmeldung der Beschäftigten zur Gebietskrankenkasse spätestens am 31.01.2018 erfolgt sein und die Antragserweiterung über den aws-Fördermanager bis spätestens 23:59 Uhr des 31.01.2018 eingebracht werden.

Sollten die zur Förderung angemeldeten Personen dann später ausscheiden, so können auch weiterhin Ersatzpersonen als Nachfolger nominiert werden, heißt es bei KPMG.

Wer in Frage kommt

Der Beschäftigungsbonus wird laut SOT für zusätzliche vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gewährt, wenn folgende Personen eingestellt werden:

  • beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen
  • Bildungsabgänger (zumindest viermonatige gesetzlich geregelte Ausbildung, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt)
  • Jobwechsler (in den 12 Monaten vor Eintritt in das Unternehmen erwerbstätig und somit pflichtversichert; zB geringfügig Beschäftigte, Selbständige, Vollzeitangestellte).

Das Dienstverhältnis muss der Kommunalsteuerpflicht sowie dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht unterliegen. Außerdem wird anhand von mehreren Stichtagen überprüft, ob es sich wirklich um ein zusätzliches Arbeitsverhältnis handelt.

Wie üblich sind noch zahlreiche weitere Details zu beachten, über die die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsfirmen derzeit ihre Klienten aufklären.

Link: KPMG

Link: SOT

Link: aws (Beschäftigungsbonus)

 

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