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Jobs, Recht

Offene Richterstellen am Verfassungsgerichtshof

Wien. Am Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind zwei Richterstellen nachzubesetzen: Bewerbungen sind bis 2. Februar 2018 möglich.

Beim Verfassungsgerichtshof ist derzeit nicht nur die Position des Präsidenten vakant, auch zwei Richterstellen sind nachzubesetzen. Sowohl Rudolf Müller als auch Eleonore Berchtold-Ostermann haben mit Jahresende 2017 die für VfGH-Mitglieder maßgebliche Altersgrenze erreicht.

Der Weg über Parlament und Parteien

Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge von Rudolf Müller kommt dem Nationalrat zu, über den Nachfolger bzw. die Nachfolgerin von Eleonore Berchtold-Ostermann entscheidet der Bundesrat, schildert die Parlamentskorrespondenz: Beide Stellen wurden jetzt im Amtsblatt der Wiener Zeitung und in den Landesblättern ausgeschrieben.

Bewerbungsfrist für beide Ausschreibungen ist der 2. Februar, Bewerbungen sind an den Präsidenten des Nationalrats bzw. an den Präsidenten des Bundesrats zu richten.

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für das Amt eines VfGH-Richters ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige einschlägige berufliche Tätigkeit. Zudem sind in der Bundesverfassung einige weitere Bedingungen verankert. So müssen beispielsweise drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Höchstgerichts ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Wien haben.

Wer letztendlich für die beiden vakanten Stellen nominiert wird, entscheidet in einem Fall das Plenum des Nationalrats und im anderen das Plenum des Bundesrats per Wahl. Zuvor ist traditionell ein Hearing mit den BewerberInnen vorgesehen.

Im Nationalrat war dafür beim letzten Mal ein eigenes Komitee, zusammengesetzt aus den Mitgliedern des Verfassungsausschusses, eingerichtet worden. Die Ernennung der neuen VfGH-RichterInnen obliegt dem Bundespräsidenten.

Gemäß der Bundesverfassung haben der Nationalrat und der Bundesrat ein Vorschlagsrecht für jeweils drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs weitere Mitglieder sowie der Präsident (die Präsidentin) und der Vizepräsident (die Vizepräsidentin) werden von der Bundesregierung nominiert.

Auch das Vorschlagsrecht für die sechs Ersatzmitglieder des VfGH ist auf Regierung (3), Nationalrat (2) und Bundesrat (1) verteilt. Zuletzt hat der Nationalrat Ende 2012 ein neues VfGH-Mitglied gewählt, der Bundesrat nominierte im Juni 2011 Wirtschaftsanwalt Christoph Herbst.

Link: Parlament

Link: VfGH

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