Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer

Gastbeitrag: Deutsches Transparenzregister hat Folgen

Hans Christian Blum ©CMS

Totale Transparenz. Unternehmen, Stiftungen u.a. müssen in Deutschland nun ihre wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Das betrifft auch Ausländer, die Strafen sind hoch. Hans Christian Blum und Dirk Schauer von Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland schildern in ihrem Gastbeitrag die Folgen.

Seit dem 1.10.2017 müssen alle in Deutschland ansässigen Gesellschaften, Stiftungen und Verwalter von Trusts / unselbstständigen Stiftungen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das elektronische Transparenzregister melden.

Dirk Schauer ©CMS / Michael Daml

Davon betroffen sind auch wirtschaftlich Berechtigte, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu einer Million Euro.

Das Transparenzregister betrifft fast alle Unternehmen

Zur Meldung verpflichtet sind alle in Deutschland ansässigen juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften, sowie alle Verwalter von Trusts und Stiftungen. Die Eintragungen sind unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt, das auf der Internetseite www.bva.bund.de ein faq für Fragen rund um die Eintragungsmodalitäten bereit hält.

Zu melden sind die wirtschaftlich Berechtigten

Die Meldepflichtigen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigen melden. Als wirtschaftlich Berechtigter gilt jede natürliche Person die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile oder mehr als 25% der Stimmrechte der meldepflichtigen Einheit kontrolliert oder auf andere Weise einen beherrschenden Einfluss ausübt, z.B. über Poolverträge. Für Stiftungen gilt eine spezielle Definition, die u.a. die Vorstände und konkret benannten Begünstigte der Stiftung erfasst.

Auch Personen mit Sitz außerhalb Deutschlands sind wirtschaftlich Berechtigte und müssen an das Register gemeldet werden.

Eigeschränkte Befreiung durch Meldefiktion

Von der Meldepflicht gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn sich alle wirtschaftlich Berechtigten mit allen erforderlichen Angaben aus dem deutschen Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister ergeben. Diese sogenannte Meldefiktion greift aber nicht ein, wenn sich die Angeben nur aus einem Register außerhalb Deutschlands ergeben. Die Meldefiktion hilft also insbesondere bei Beteiligungsketten, in denen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb Deutschlands vorkommt, nur bedingt.

Einsichtnahme möglich

Die Einsichtnahme in das Transparenzregister ist seit dem 27.12.2017 möglich. Dazu berechtigt sind bestimmte Behörden, nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete und jedermann, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat.

Für den wirtschaftlich Berechtigten besteht die Möglichkeit, die für jedermann ersichtlichen Daten beschränken zu lassen, sofern hierfür ein überwiegendes, berechtigtes Interesse besteht.

Fazit

Für alle Meldepflichtigen besteht die Pflicht unverzüglich alle erforderlichen Meldungen an das Register zu veranlassen. Zu melden sind auch wirtschaftlich Berechtigte mit Sitz außerhalb Deutschlands. Vor allem bei Beteiligungsketten mit Auslandsberührung ist besonders darauf zu achten, dass ggf. nur eine eingeschränkte Meldefiktion greift.

Die Autoren

Hans Christian Blum ist Equity Partner und Leiter des Geschäftsbereichs Private Clients bei CMS Deutschland. Er berät Unternehmer und vermögende Privatpersonen. Blum, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, leitet das Institut Erbrecht des Deutschen Anwaltsinstitutes e.V. (DAI) in Bochum.

Dr. Dirk Schauer ist Senior Associate bei CMS Deutschland. Der Fachanwalt für Erbrecht berät Unternehmer und Privatpersonen in der nationalen und internationalen Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Link: CMS Deutschland

Weitere Meldungen:

  1. Compliance Solutions Day ist am 26. September 2024
  2. E.On holt sich 1,8 (teilweise) grüne Milliarden mit White & Case
  3. Compliance-Messe ECEC 2024 startet am 16. Oktober
  4. Bauer Media übergibt Werbe­ver­mark­tung an Ad Alliance mit Noerr