Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Oldtimer müssen ab 2018 Fahrtenbuch vorzeigen

Wien. Historische Fahrzeuge – sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein – genießen rechtliche Vorteile. Doch seit Jahresanfang 2018 gelten schärfere Regeln, warnt der ÖAMTC.

Damit ein Auto oder Motorrad als historisches Fahrzeug eingestuft werden kann, muss es laut Kraftfahrgesetz (KFG) als erhaltungswürdig gelten und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sein. Weitere Voraussetzungen:

  • Baujahr 1955 oder davor bzw. älter als 30 Jahre
  • in historisch korrektem Zustand
  • eingetragen in die vom Verkehrsministerium geführte Liste der historischen Kraftfahrzeuge (oder Einstufung als Oldtimer)

Die entsprechende Zulassung muss beantragt werden, wozu der ÖAMTC rät: Vorteile ergeben sich etwa bei den Abgasvorschriften und weiteren Regeln, Versicherer bieten spezielle Tarife u.a.

Einen Haken hat die Sache allerdings: Gemäß Gesetz dürfen historische Kraftwagen lediglich an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische „Krafträder“ sogar nur an 60 Tagen pro Jahr.

Fiskus will es genauer wissen

Und hier will der Fiskus jetzt genauer hinsehen: Aufgrund der 35. Novelle zum KFG, treten mit 1. Jänner 2018 neue Bestimmungen in Kraft, so der ÖAMTC.

Demnach sind Oldtimer (Eintragung „historisches Fahrzeug“ im Zulassungsschein) künftig bei der „Pickerl“-Überprüfung (alle zwei Jahre) auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Zustand zu überprüfen. Fahrzeug-Genehmigungsdokument wie etwa Typenschein oder Einzelgenehmigung sind dabei vorzulegen.

Außerdem soll dabei künftig kontrolliert werden, ob die zeitlichen Beschränkungen eingehalten werden. Dazu sind „fahrtenbuchartige Aufzeichnungen“ vorzulegen, und zwar für die letzten zwei Jahre.

Eine weitere Neuerung: Für ihre Oldtimer haben die Besitzer nun die Wahl zwischen einzeiligen Kennzeichen in der Größe der alten, schwarzen Kennzeichentafel bzw. zweizeiligen Kennzeichen (im Format der alten, weißen Motorradkennzeichentafel).

Link: ÖAMTC (Oldtimer)

Weitere Meldungen:

  1. Sfakianakis Group erwirbt Ajar Car Rental mit CMS und PHH
  2. Mercedes übernimmt Oldtimer-Restaurator Kienle: Die Berater
  3. Lucky-Car übernimmt ATU mit Binder Grösswang
  4. Klagen gegen Strafzettel-Pauschale von Hertz und Sixt