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Recht, Tipps

Digitale Autobahnvignette: Letzter Tag zum Bestellen

Wien. Die neue digitale Vignette gilt erst mit Verzögerung: Wer sie ab Februar 2018 haben will, bestellt sie am besten heute – oder ist Unternehmer.

Die neue digitale Vignette tritt bei der staatlichen Autobahnen- und Schnellstraßenfirma Asfinag an die Seite der Klebe-Variante. Sowohl die Versionen (Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignette) wie auch die Preise sind identisch.

Der Vorteil der digitalen Vignette ist, dass sie an das Autokennzeichen geknüpft ist; mittels mobiler Überwachungskameras und Stichproben kontrolliert die Asfinag, ob ein Fahrzeug die Vignette besitzt oder nicht, Picken entfällt.

Doch es gibt einen bedeutenden Unterschied: Die digitale Vignette gilt wegen des Rücktrittrechts bei Online-Käufen erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf, so die Asfinag: Sie verweist dazu auf das österreichische Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Es soll wohl verhindert werden, dass unmoralische Auto- oder Motorradfahrer die digitale Vignette erwerben, einige Tage lang unterwegs sind – und dann vom Kauf zurücktreten.

Die Uhr tickt

Wer also bisher eine Klebevignette hatte, die noch bis Ende Jänner 2018 gilt, muss bis spätestens 14. Jänner die Digital-Variante der Vignette erwerben, um lückenlos vor Maut-Kontrolleuren der Asfinag geschützt zu sein.

Der 14. Jänner ist allerdings ein Sonntag – daher sollte, wer vielleicht die Servicehotline der Asfinag braucht, seine Bestellung lieber heute erledigen, auch wenn der Asfinag-Support laut Website ständig erreichbar ist. Grundsätzlich läuft der Online-Bestellvorgang übrigens recht einfach ab. An Bezahlmöglichkeiten werden u.a. Kreditkarten und Paypal geboten.

  • Geht sich der Kauf nicht bis 14. Jänner aus, kann immer noch wie gehabt die Klebevariante der Vignette für 2018 erworben werden, denn sie gilt sofort (Aufkleben nicht vergessen!).
  • Nicht betroffen sind Konsumenten, die ihre digitale Vignette im Rahmen einer Aktion z.B. des Sozialministeriums per Registrierungscode erhalten haben: Sobald der Registrierungscode eingelöst wurde, gilt laut Asfinag die Vignette.
  • Und last but not least sind auch Unternehmer nicht betroffen: Bei ihnen gilt die digitale Vignette nämlich sofort, weil es das Rücktrittsrecht beim Onlinekauf nur für Konsumenten gibt. Allerdings müssen sie dazu beim Online-Kauf auf ihre Unternehmereigenschaft hinweisen. Vorsicht: Die entsprechende Option ist nicht ganz so offensichtlich wie der Rest des – eigentlich durchdacht wirkenden – Bestellvorgangs bei der Asfinag.

Später auch über Verkaufspartner

Erhältlich ist die digitale Vignette derzeit nur über den Webshop der staatlichen Autobahngesellschaft Asfinag. Andere Verkaufsstellen wollen aber nachziehen, der Automobilklub ÖAMTC etwa im Frühjahr. Wer dann vor Ort z.B. in einer Trafik kauft, wird voraussichtlich keine Wartezeit bis zur Gültigkeit seiner Digital-Vignette haben.

Und wer wissen will, ob das eigene Auto – oder auch das des Nachbarn – erfolgreich in den Besitz einer digitalen Vignette gelangt ist, der kann das ganz einfach tun: Per Vignettenevidenz kann schon jetzt bei der Asfinag abgefragt werden, ob es für ein Kennzeichen eine digitale Vignette gibt. Eine besondere Identifizierung – z.B. ob der Interessierte auch der Fahrzeughalter ist – gibt es derzeit nicht.

Link: Asfinag

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