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Recht

Justizminister erteilt pro Jahr zehn Weisungen

Wien. Das Justizministerium hat den „Weisungsbericht“ über die Jahre 2009 bis 2014 vorgelegt: Demnach gab es 59 davon.

In den sechs Jahren des Berichtszeitraums erteilte das Justizministerium 59 Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde. Details über die einzelnen Verfahren enthält der Ressortbericht, der nun dem Parlament vorliegt.

Was angewiesen wurde

So wurde etwa in vier Verfahren eine Weisung auf Anklageerhebung erteilt, in einem Verfahren wiederum erging eine Weisung, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Anklage hinsichtlich eines Teilfaktums zur Kenntnis zu nehmen.

In drei Verfahren betraf die Weisung die Einstellung, in einem Verfahren wurde die Weisung erteilt, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung gegen eine Person zur Gänze und gegen eine weitere Person in Ansehung eines vorgeworfenen Faktums zur Kenntnis zu nehmen.

Was die regionale Verteilung der Fälle betrifft, zeigt sich, dass von den 59 Weisungen – in vier Verfahren kam es jeweils zu zwei Weisungen – die OStA Wien in 32 Fällen, die OStA Linz in drei, die OStA Innsbruck in 16 und die OStA Graz in acht Fällen betroffen war, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Link: Justizministerium

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