Wien. Wirtschaftskanzlei fwp hat die Holzindustrie in der Wirtschaftskammer OÖ vor dem Höchstgericht in Sachen Grundumlagenverordnung vertreten.
Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) hat die Fachgruppe Holzindustrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ) erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof betreffend Anträge auf Aufhebung der Grundumlagenverordnung vertreten.
Das aufgrund von drei Beschwerden gegen Umlagenbescheide von Unternehmen der Holzindustrie angerufene Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf vollständige oder teilweise Aufhebung der Grundumlagenverordnung der Fachgruppe Holzindustrie gestellt, so die Kanzlei.
Der Sinn und Zweck
Durch die Einhebung der Grundumlage werde insbesondere die Finanzierung der Fachorganisationen und somit die Leistungsfähigkeit der Fachgruppe Holzindustrie für ihre Mitglieder sichergestellt.
fwp habe die Fachgruppe Holzindustrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich erfolgreich im Verordnungsprüfungsverfahren vor dem VfGH vertreten, womit die Finanzierung der Fachorganisationen der Holzindustrie und insbesondere auch der Initiative ProHolz über die Grundumlage weiterhin gesichert werden konnte, wie es heißt.
„Der VfGH hat die Anträge des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich abgewiesen und ist vollumfänglich unserem Rechtsstandpunkt gefolgt“, so fwp-Partner Michael Hecht.
Neben den direkten Auswirkungen auf die Holzindustrie habe das Erkenntnis auch grundsätzliche Bedeutung für alle von der letzten Kammerreform, bei der Betriebe aus unterschiedlichen Branchen in Fachgruppen zusammengelegt wurden, betroffenen Fachorganisationsschienen.
Es gebe Aufschluss „über eine verfassungs- und gesetzeskonforme Möglichkeit der Finanzierung über die Grundumlage“, so fwp-Partner Hecht. In seinem Team war auch fwp-Associate Josef Peer.
Link: fwp