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Recht

So können Bürger jetzt bei Gesetzen mitwirken

Begutachtung. Neue Möglichkeit der Bürgerbeteiligung am Gesetzgebungsprozess bietet jetzt die Parlamentshomepage.

Die ersten Ministerialentwürfe für das sogenannte erweiterte Begutachtungsverfahren liegen vor. Bürger sind nun eingeladen, diese zu bewerten, indem sie dazu auf der Parlamentswebsite online Stellungnahmen abgeben, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Grundlage für die neue Möglichkeit der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsverfahren ist eine Entschließung, die der Nationalrat noch in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode im Frühsommer 2017 gefasst hat. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sieht einen „wichtigen Beitrag für eine lebhafte und starke Demokratie“.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag und Familienbeihilfe

So sollen die Bürger sich zu den aktuellen Gesetzesentwürfen zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz und Familienlastenausgleichsgesetz zu Wort melden.

  • Bei den Änderungen zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz geht es darum, ab 1. Juli 2018 Bezieher von niedrigen Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung zu entlasten. So sollen die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen erhöht werden, für ArbeitnehmerInnen mit einem Monatseinkommen bis 1.648 € (derzeit nur bis 1.381 Euro) entfallen die Beiträge. Für die Anteile der Unternehmen ergeben sich keine Änderungen.
  • Die zweite Novellierung betrifft die Anpassung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags an das Preisniveau jenes Landes, in dem die Kinder leben. Als Berechnungsgrundlage für diese Werte sollen die vom Statistischen Amt der Europäischen Union publizierten „Vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern“ dienen. Die Maßnahme steht in der EU in der Kritik.

Meinungen der Bürger sollen mehr Gewicht bekommen

Im erweiterten Begutachtungsverfahren ist es für alle Personen ab 16 Jahren möglich, zu neuen Gesetzesvorschlägen von Ministerien (Ministerialentwürfen) Stellungnahmen direkt über die Website des Parlaments einzubringen.

Darüber hinaus kann auch die Zustimmung für bereits abgegebene Stellungnahmen per Mausklick ausgedrückt werden.  Auch Personen, die nicht direkte Adressaten im Begutachtungsverfahren sind, können sich so im eigenen Namen, beziehungsweise als Vertreter einer Organisation, eines Vereines oder Unternehmens zu Wort melden.

Die eingebrachten Stellungnahmen werden, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen und nicht der Würde des Nationalrats widersprechen, den Parlamentsklubs und dem jeweils zuständigen Ministerium für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.

Die Entscheidung, ob ein eingebrachter Kommentar auf der Website veröffentlicht wird, liegt bei der Verfasserin bzw. dem Verfasser. Es besteht die Möglichkeit, direkt auf der Website über ein Formular eine Stellungnahme einzubringen, oder alternativ per E-Mail zu schicken.

Link: Parlamentswebsite

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