
Wien. Der EuGH hat Datenschützer Max Schrems im Verfahren gegen Facebook heute eine Absage erteilt. Der VKI fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf. Schrems selbst bleibt optimistisch.
Nach der heutigen Grundsatz-Entscheidung des EuGH im Verfahren Max Schrems gegen Facebook kann ein Verbraucher Ansprüche von anderen Verbrauchern nicht gebündelt vor den Gerichten seines Heimatstaats geltend machen.
Mit der Entscheidung (C-498/16) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine Sammelklage wegen Datenschutzverletzungen gegen Facebook in Österreich nicht möglich, konstatiert der VKI – und fordert nun den Gesetzgeber auf, diese offensichtliche Lücke zu schließen.
Worum es geht
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte sich von einer Vielzahl anderer Facebook-Nutzer aus Österreich, Indien und Deutschland Ansprüche gegen Facebook Ireland abtreten lassen. Schrems klagte das soziale Netzwerk daraufhin gesammelt vor österreichischen Gerichten wegen Verletzungen der Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz.
Die dahinter liegende Konstruktion entspricht jener der sogenannten „Sammelklage österreichischer Prägung“. Insbesondere der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Bundesarbeitskammer haben diese in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Massenschadensfällen erfolgreich angewendet. Vor allem um eine Rechtsdurchsetzung auch für jene geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen, die sich eine Klage nicht leisten können.
Die Sammelklagskonstruktion versagt nach derzeitigem Recht allerdings in grenzüberschreitenden Fällen, also wenn ein Unternehmer seinen Sitz im Ausland hat, so der VKI: Die dafür notwendige Abtretung der Ansprüche an den klagenden Verband führe dazu, dass der sogenannte Verbrauchergerichtsstand im Inland verloren geht – das zeigen zumindest bisherige EuGH-Entscheidungen.
Der Unternehmer müsste daher im Ausland verklagt werden. Aus diesem Grund sei auch eine echte Sammelklage gegen VW im aktuellen Dieselgate-Skandal wegen manipulierter Abgaswerte in Österreich nicht möglich; ebenso wenig ein Vorgehen gegen internationale Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon.
Forderung an die Politik
Der VKI fordert daher – gemeinsam mit der Bundesarbeitskammer – bereits seit langem die Einführung eines Gruppenverfahrens und einer prozessökonomischen Musterklage in Österreich. So weist die Sammelklage österreichischer Prägung wesentliche Defizite auf, die eine effektive Rechtsdurchsetzung unnötig erschweren; in grenzüberschreitenden Fällen versagt das Konstrukt völlig.
Dieses Manko treffe nur die geschädigten österreichischen Verbraucher, sondern auch die heimischen Unternehmer. Denn der Wettbewerb wird massiv verzerrt, wenn ausländische Konzerne nicht mit effizienten Sanktionen rechnen müssen und Unrecht sich für sie dadurch lohnt.
„Es kann nicht sein, dass Verbraucher nur deshalb nicht zu ihrem Recht kommen und auf ihren Schäden sitzenbleiben, weil sie nicht von einem österreichischen, sondern von einem internationalen Unternehmer geschädigt wurden“, ärgert sich Ulli Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktion im VKI. „Das Urteil des EuGH zeigt einmal mehr eklatante Rechtsschutzdefizite für Verbraucher auf. Die Vorteile einer Gruppenklage sind offensichtlich. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Es ist hoch an der Zeit, die Gruppenklage im Interesse der österreichischen Bevölkerung endlich umzusetzen“, ergänzt Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie.
Schrems zeigt sich zufrieden
Max Schrems selbst zeigt sich über die EuGH-Entscheidung wenig bestürzt: Zwar sei es bedauerlich, dass keine Bündelung der Ansprüche möglich sei, doch immerhin könne er nun wenigstens selbst endlich gegen Facebook in Österreich klagen – „huge problem for Facebook anyways“, so Schrems auf Twitter.
Link: Europe-vs-Facebbook
Link: VKI
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