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Recht

Wahre Eigentümer sind jetzt offenzulegen, mahnt SCWP

Wien. Das Gesetz über die Einrichtung eines Registers über „Wirtschaftliche Eigentümer“ ist jetzt in Kraft, erinnert Wirtschaftskanzlei SCWP.

Das „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)“ legt die Einrichtung einer Datenbank für die Sammlung von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte fest, heißt es in den aktuellen Klientennews. Ziel ist der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, was aber Auswirkungen auf alle Unternehmen hat.

„Wirtschaftliche Eigentümer“ sind die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Unternehmen steht. Selbst die Führungsebene einer Gesellschaft kann dazu zählen, so die SCWP-Spezialisten.

Was zu tun ist

  • Zur Offenlegung verpflichtet sind u.a. Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften, AGs, GmbHs, Stiftungen usw.
  • Zu melden ist die Identität an die Statistik Österreich, und zwar elektronisch über das Unternehmensserviceportal (Parteienvertreter wie Anwälte dürfen damit beauftragt werden).

Eine Befreiung von der Meldepflicht bestehe im Wesentlichen dann, wenn die Gesellschafter von Unternehmen ausschließlich natürliche Personen sind. Die Strafen bei Verstößen können 200.000 Euro erreichen. Die Rechtsträger haben ihre Meldungen erstmalig bis 01.06.2018 zu erstatten, so SCWP.

Link: SCWP Schindhelm

Link: Unternehmensserviceportal

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