Wien. Wann gilt welche Mitteilung einer Behörde oder eines Gerichts? Das unlängst novellierte Zustellgesetz regelt Näheres und wird in einem neuen Buch beleuchtet.
Das Zustellgesetz regelt die physische und elektronische Zustellung von behördlichen und (verwaltungs-)gerichtlichen Dokumenten an deren Adressaten, so Verlag NWV: Mit Art. 2 des Deregulierungsgesetzes 2017, BGBl I 2017/40, wurde das Zustellgesetz jüngst novelliert.
Der Inhalt
Insbesondere wurde dabei die elektronische Zustellung an den Stand der Technik angepasst und mit der physischen Zustellung weiter harmonisiert, wie es heißt.
Der Praxiskommentar beleuchtet das Gesetz sowie die einschlägige Rechtsprechung des VwGH und OGH. Zielgruppe sind Profis in Verwaltung bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit – und natürlich alle, die von Berufs wegen von solchen Zustellungen betroffen sind.
Link: NWV